Wird ein Arbeitnehmer von einem Arzt oder mehreren Ärzten längere Zeit arbeitsunfähig krankgeschrieben, so taucht nicht selten beim Arbeitgeber der Verdacht auf, der Arbeitnehmer sei in Wahrheit gar nicht krank und der Arzt würde ihn nur deshalb krankschreiben, weil es manche Ärzte Arbeitnehmern mit der Krankschreibung doch sehr leicht machen und beinahe auf Zuruf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen …weiterlesen
BAG: Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Altersdiskriminierung
Diskriminierungen nach dem AGG, spielen regelmäßig nur dann eine Rolle, wenn (vermeintlich) diskriminierte Bewerber eine Entschädigung fordern. Das BAG hat nun mit Urteil vom 20.07.2015 (6 AZR 457/14) entschieden, dass dann, wenn eine Kündigung gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt, unwirksam ist. Das Gericht hat in seinem Urteil die Entscheidungen der …weiterlesen
AGG Hopper versucht erneut sein Glück beim Arbeitsgericht München
Am 24.01.2014 hatten wir an dieser Stelle davon berichtet, dass wir einen Arbeitgeber, in diesem Fall eine Versicherungsbüro, das eine Teilzeittelefonistin auf 400 € Basis gesucht hatte, vertreten und das prompt von einem ehemaligen Bankangestellten, der sich auf die Stelle beworben hatte auf die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.600 € wegen Verstoß gegen …weiterlesen
BAG: Herstellung von Raubkopien auf Dienstcomputer kann fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen
Kollegialer Umgang im Betrieb ist für jeden Arbeitgeber wünschenswert. Dies darf allerdings nicht so weit gehen, dass hierdurch gemeinsam der Arbeitgeber geschädigt wird. Andernfalls droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Erfahrung machte nunmehr vor dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16.07.2015 – 2 AZR 85/15) der IT-Verantwortliche eines Oberlandesgerichts, der während der Arbeitszeit am dienstlichen PC privat beschaffte Bild- und …weiterlesen
Entschädigungsanspruch nach Europarecht auch bei Scheinbewerbung?
Das Recht ist für den juristischen Laien manchmal nur schwer zu verstehen und zu akzeptieren. An sich entspricht es dem gesunden Menschenverstand, dass derjenige, der sich nicht ernsthaft auf eine Stellenanzeige bewirbt, sondern nur deshalb, um Entschädigungs- bzw. Schadensersatzansprüche gegen den möglichen Arbeitgeber zu erlangen, nicht vom Schutzbereich des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) erfasst werden kann. …weiterlesen
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