Taucht im Betrieb vorübergehend zusätzlicher Arbeitsbedarf auf, greifen Arbeitgeber gerne auf befristete Arbeitsverhältnisse zurück, also eine Vereinbarung, bei der das Arbeitsverhältnis automatisch durch Zeitablauf endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wer hier allerdings als Arbeitgeber Fehler macht, muss dafür unter Umständen teuer bezahlen, nämlich wenn der (zunächst) befristet eingestellte Arbeitnehmer mit einer sog. Befristungskontrollklage …weiterlesen
Zum Anspruch eines angestellten Insolvenzverwalters auf Herausgabe der (digitalen) Insolvenzakten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Insolvenzverwalter bekleiden ein Amt und werden vom jeweiligen Insolvenzgericht bestimmt. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten wird bei als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwälten das Mandat nicht der Kanzlei, sondern jeweils dem Verwalter selbst erteilt. Inhaber des Anspruchs auf Verwaltervergütung ist damit – auch bei angestellten Insolvenzverwaltern – nicht die Kanzlei, sondern der Insolvenzverwalter persönlich. Arbeitgeber versuchen sich deshalb …weiterlesen
Scheinselbstständigkeit eines Architekten bei monatlicher Pauschalvergütung?
Erhält ein Dienstleister für seine Tätigkeit vereinbarte monatliche Pauschalvergütungen, dann schwebt immer das „Gespenst der Scheinselbstständigkeit“ über dem Vertragsverhältnis. Ob ein solcher Mitarbeiter als selbstständig oder angestellt eingestuft wird, spielt zum einen, wenn es zum Streit kommt eine Rolle für die Frage, ob die ordentliche Gerichtsbarkeit oder die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist. Viel gravierender als die …weiterlesen
Die Herstellung von Raubkopien am Dienst-PC rechtfertigt die fristlose Kündigung
Die Verführungen am Computerarbeitsplatz sind groß. Nicht nur soziale Netzwerke und Internet verleiten Arbeitnehmer dazu ihren Job zu riskieren, sondern auch derjenige, der den dienstlichen PC dazu nutzt zu privaten Zwecken Raubkopien von CD-ROMs oder DVDs herzustellen, riskiert die Kündigung.weiterlesen
BAG: Elternzeitverlangen per Telefax ist formunwirksam
Wer Elternzeit beansprucht muss dies schriftlich machen. Dies ist in § 16 Abs. 1 BEEG so geregelt. Wird die Schriftform nicht eingehalten, führt dies zur Nichtigkeit der Erklärung, § 125 S. 1 BGB. Durch Telefax oder E-Mail wird die Schriftform nicht gewahrt. Dies hat nunmehr das BAG in seinem Urteil vom 10.05.2016 (9 AZR 145/15) …weiterlesen
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