Besteht gegen den Arbeitnehmer der Verdacht einer Straftat zulasten des Arbeitgebers, dann kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich durch Ausspruch einer sog. Verdachtskündigung beenden. Bislang war durch das Bundesarbeitsgericht ungeklärt, ob das Instrument der Verdachtskündigung auch in Ausbildungsverhältnissen angewendet werden kann, weil die Hürden, die der Gesetzgeber für die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen aufgebaut hat, deutlich …weiterlesen
BAG: Urlaubanspruch bei Wechsel in Teilzeitjob darf nicht verhältnismäßig gekürzt werden
Das BAG hat mit Urteil vom 10.02.2015 (9 AZR 53/14 (F) seine bisherige Rechtsprechung zur verhältnismäßigen Kürzung des Urlaubsanspruchs beim Wechsel in einen Teilzeitjob aufgegeben und nunmehr im Einklang mit der vorangegangenen Rechtsprechung des EuGH (Beschluss vom 13.6.2013 – C-415/12) entschieden, dass eine solche Kürzung wegen Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter unzulässig ist.weiterlesen
Die Verrechnung von Plusstunden mit Minusstunden wegen fehlender Einsatzmöglichkeit eines Leiharbeitnehmers ist unzulässig
Leiharbeitsfirmen, die Arbeitnehmerüberlassung betreiben, tragen grundsätzlich auch das wirtschaftliche Risiko dafür, dass die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer auch tatsächlich beim Entleiher eingesetzt werden können. Wird ein Zeitarbeitskonto geführt, dann ist es unzulässig gegen Plusstunden solche Zeiten zu verrechnen, in denen der Arbeitnehmer nicht beim Entleiher eingesetzt werden konnte (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.12.2014 – 15 …weiterlesen
Wichtige Änderungen arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen 2015
Der Jahreswechsel bringt meist auch eine Reihe von Gesetzesänderungen mit sich. Wir stellen Ihnen nachfolgend einige Änderungen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber interessant sind, vor. 1. Mindestlohn Ab dem 1. Januar 2015 gilt in einem ersten Schritt grundsätzlich ein Mindestlohn von 8,50 € brutto/Stunde. Ausnahmen gelten noch in Bereichen in denen ein …weiterlesen
Wann beginnt die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei einer außerordentlichen personenbedingten Kündigung zu laufen?
Ist eine ordentliche personenbedingten Kündigung wegen seiner Betriebszugehörigkeit tarifvertraglich ausgeschlossen, dann bleibt einem Arbeitgeber, wenn er einen Arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigen möchte, nur die Möglichkeit außerordentlich personenbedingt – unter Einhaltung einer Auslauffrist – zu kündigen. In derartigen Fällen muss der Arbeitgeber nicht nur der Kündigung eine negative Gesundheitsprognose für die Zukunft zugrunde legen und dies im …weiterlesen
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