Kollegialer Umgang im Betrieb ist für jeden Arbeitgeber wünschenswert. Dies darf allerdings nicht so weit gehen, dass hierdurch gemeinsam der Arbeitgeber geschädigt wird. Andernfalls droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Erfahrung machte nunmehr vor dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16.07.2015 – 2 AZR 85/15) der IT-Verantwortliche eines Oberlandesgerichts, der während der Arbeitszeit am dienstlichen PC privat beschaffte Bild- und …weiterlesen
Entschädigungsanspruch nach Europarecht auch bei Scheinbewerbung?
Das Recht ist für den juristischen Laien manchmal nur schwer zu verstehen und zu akzeptieren. An sich entspricht es dem gesunden Menschenverstand, dass derjenige, der sich nicht ernsthaft auf eine Stellenanzeige bewirbt, sondern nur deshalb, um Entschädigungs- bzw. Schadensersatzansprüche gegen den möglichen Arbeitgeber zu erlangen, nicht vom Schutzbereich des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) erfasst werden kann. …weiterlesen
Auch Leistungsbonus ist bei der Berechnung von Mindestlohn zu berücksichtigen
Zweck des Mindestlohngesetzes ist es, dem Vollzeitbeschäftigten durch eigenes Einkommen die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts zu ermöglichen. Unabhängig von der Bezeichnung einzelner Leistung kommt es deshalb allein auf das Verhältnis zwischen dem tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlten Lohn und dessen geleistete Arbeitszeit an. Mindestlohnwirksam sind damit alle Zahlungen, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung …weiterlesen
BAG: Anspruch auf Urlaubsabgeltung kann nicht wegen Elternzeit gekürzt werden
Nimmt ein Arbeitnehmer Elternzeit, dann kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für die Dauer der Elternzeit anteilig kürzrn. Dies ist im § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG so geregelt. Was aber ist, wenn das Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Elternzeit endet, also Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Das BAG hat nun mit …weiterlesen
BAG: Tarifvertragliche Mindestlohnvorschriften gelten auch an Feiertagen, im Krankheitsfall sowie bei der Urlaubsabgeltung
Ist im Tarifvertrag ein Mindestlohn festgelegt, der höher ist, als der vertraglich vereinbarte Lohn, dann gilt dieser Mindestlohn auch für Fälle in denen nach den Regeln „Lohn ohne Arbeit“ Arbeitslohn geschuldet wird, ohne dass der Arbeitnehmer gearbeitet hat, nämlich auch an Feiertagen und im Krankheitsfall. Ebenso ist der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach dem tarifvertraglich vorgesehenen …weiterlesen
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