Notare hassen es wie die Pest: das notarielle Nachlassverzeichnis. Gleichwohl haben Pflichtteilsberechtigte nach § 2314 BGB gegen den Erben einen Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses, so dass Notare die Aufgabe grundsätzlich übernehmen müssen. die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses wird regelmäßig dann verlangt, wenn der Eindruck entstanden ist, dass der Erbe seine Pflicht zu Erstellung …weiterlesen
Die vermögensverwaltende Familiengrundbesitzgesellschaft: Ein strategisches Instrument der vorweggenommenen Erbfolge
In der heutigen Zeit stehen Familien vor der Herausforderung, ihr Vermögen über Generationen hinweg zu sichern und zu mehren. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Grundbesitz, der nicht nur einen erheblichen materiellen Wert darstellt, sondern oft auch einen emotionalen. Die vermögensverwaltende Familiengrundbesitzgesellschaft in Form der Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hat sich …weiterlesen
Vollmachten im Erbrecht: Auftrags- oder Gefälligkeitsverhältnis?
Im Erbrecht, wenn es um Streit unter Miterben geht, begegnen uns häufig Situationen, die, wenn einer der Miterbe bereits zu Lebzeiten mit einer Vollmacht des Erblassers ausgestattet war, eine tiefgreifende Betrachtung des Verhältnisses zwischen Beauftragtem und Auftraggeber erfordern. Dies deshalb, weil je nachdem, ob es sich dabei um eine rein tatsächliche Gefälligkeit oder um ein …weiterlesen
Frieda erbt alles – zur Wirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments
In der Welt des Erbrechts begegnen uns immer wieder Fälle, die auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen mögen, jedoch tiefgreifende Einblicke in die Flexibilität und Menschlichkeit unserer Rechtsprechung bieten. Ein solcher Fall, der kürzlich vom Oberlandesgericht Oldenburg entschieden wurde, unterstreicht die essentielle Bedeutung des Testierwillens über die Form, in der dieser zum Ausdruck gebracht wird. …weiterlesen
Supervermächtnis: Eine effektive Strategie in der Testamentsgestaltung
Das Erbrecht in Deutschland, verankert im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 1922 ff., regelt die Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person (Erblasser) auf eine oder mehrere andere Personen. Innerhalb dieser rechtlichen Rahmenbedingungen bietet das Supervermächtnis eine besondere Möglichkeit, um spezifische Wünsche des Erblassers punktgenau und effizient umzusetzen. Dieser Artikel beleuchtet das Wesen des …weiterlesen
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