Im Erbrecht gibt es nichts, was es nicht gibt. Eine solche Besonderheit, deren Konsequenz manchen (auch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen) nicht geläufig ist, ist das sog. Pflichtteilsvermächtnisses. Von einem Pflichtteilsvermächtnis spricht man dann, wenn in einem Testament einem Pflichtteilsberechtigten ein Vermächtnis in Höhe des Pflichtteils zugewandt wird. Der so Bedachte steht nun vor der Wahl, ob …weiterlesen
Gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten muss im Testament klar geregelt sein
Wer ein privatschriftliches Testament errichtet, ohne qualifizierten rechtlichen Rat dazu in Anspruch genommen zu haben, ob das Formulierte auch dem tatsächlichen Willen entspricht, der läuft Gefahr, dass mit Eintritt des Erbfalls in der Familie das Chaos ausbricht. Diese Erfahrung musste auch ein Ehepaar machen, das in einem gemeinschaftlichen Testament lediglich verfügt hatte, dass nach dem …weiterlesen
Sind die Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge noch zeitgemäß?
Erwartungsgemäß hat der Bundestag zwischenzeitlich das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Hierdurch wird durch die Hintertür zum Jahreswechsel die Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen in vielen Fällen zu einer erheblich höheren Steuerbelastung bei der Weitergabe auf die nächste Generation erfolgen.weiterlesen
Gewusst wie: Unterschiedliche Verjährung bei Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Eine Erbschaft bedeutet meistens Streit ums liebe Geld. Dies insbesondere, wenn der Nachlass unter Geschwistern ungleich verteilt wird, weil beispielsweise ein Kind erbt und das Geschwisterkind oder alle anderen Geschwister enterbt werden. Gerade dann, wenn die Beziehung zwischen den Beteiligten nicht von Anfang an so toxisch ist, dass gleich mit anwaltlicher Hilfe und vor Gericht …weiterlesen
Warum Sie Ihre Immobilie noch im Jahr 2022 an die Kinder, Enkel, Nichten und Neffen verschenken sollten
Wenn Sie eine Immobilie in Familienbesitz haben und diese in einer angesagten Lage liegt, dann ist es bereits jetzt kaum mehr möglich, diese steuerfrei auf die nächste Generation übertragen. Dies jedenfalls dann nicht, wenn diese nicht weniger als 200 m² Wohnfläche hat und sich der Erwerber dazu verpflichtet, dort mindestens auch 10 Jahre zu wohnen. …weiterlesen
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