Personen die unter rechtliche Betreuung gestellt werden, sind regelmäßig weder geschäfts- noch testierfähig. Von daher greift, wenn nicht zu einer Zeit als die Testierfähigkeit noch bestanden hat, ein Testament errichtet worden ist, beim Ableben des Betreuten die gesetzliche Erbfolge ein. Wegen der Höchstpersönlichkeit der Testamentserrichtung ist insbesondere der Betreuer nicht in der Lage für den …weiterlesen
Zum Widerruf eines Ehegattentestaments durch Vernichtung
Ein Testament kann entweder durch ein späteres, anderslautendes Testament widerrufen werden oder auch durch Vernichtung der Testamentsurkunde. Werden allerdings wechselbezügliche Verfügungen in einem Ehegattentestament durch Vernichtung der Urkunde widerrufen, dann setzt dies voraus, dass beide Ehegatten mittels Testier- und Widerrufswillen an der Vernichtung der Urkunde mitgewirkt haben. An diesen Nachweis sind hohe Anforderungen zu stellen, …weiterlesen
Zum Auskunftsanspruch eines Miterben bei lebzeitiger Übertragung eines Grundstücks an einen anderen Miterben gegenüber dem Grundbuchamt
Hat ein Miterbe in einer Erbengemeinschaft lebzeitig eine Zuwendung des Erblassers oder der Erblasserin erhalten, die Ausgleichsansprüche nach §§ 2050 ff. BGB auslösen kann, dann besteht grundsätzlich nach § 2057 BGB für die anderen Miterben ein Auskunftsanspruch. Ist eine Immobilie übertragen worden, dann kann, wenn der Miterbe mauert und die Auskunft verweigert, die Auskunft aber …weiterlesen
Zur Bedeutung der Schlusserbeneinsetzung für den Fall des gleichzeitigen Ablebens in einem gemeinschaftlichen Testament
Auch, wenn es in der Praxis sehr unwahrscheinlich ist, dass Eheleute gleichzeitig versterben, weil selbst dann, wenn beide beispielsweise bei dem Verkehrsunfall zu Tode kommen, medizinisch oft nachgewiesen werden kann, wer von beiden zuerst gestorben ist, so dass der diesen auch nur wenige Minuten überlebende Ehegatte beerben kann, regeln viele Eheleute in ihren Ehegattentestamenten gleichwohl, …weiterlesen
Wann sind Wertermittlungskosten bei Pflichtteilsstreitigkeiten keine Nachlassverbindlichkeiten, sondern Kosten des Rechtsstreits?
Der Pflichtteilsberechtigte kann gegen den Erben, neben der Zahlung des Pflichtteils, wenn ihm eine Bezifferung des solchen nicht von Hauses möglich ist, einen Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung geltend machen. Dies ergibt sich aus § 2314 BGB. Wird zur Wertermittlung durch den Erben ein Sachverständigengutachten eingeholt, dann handelt es sich dabei um Nachlassverbindlichkeiten, die als …weiterlesen
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