Zwei Ehefrauen, zweimal ein gemeinschaftliches Testament und ein nachlässiger Erblasser. Das ist der Stoff aus dem erbrechtliche Alpträume sind. Im richtigen Leben kommt es gar nicht selten vor, dass zwei Frauen um einen Mann (oder zwei Männer um eine Frau) streiten. Seltener ist dagegen ein vom OLG Hamm mit Beschluss vom 28.10.2014 (15 W 14/14) …weiterlesen
Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 2287 Abs. 1 BGB bei sog. beeinträchtigenden Schenkungen
Wer durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament gebunden ist, der kann zwar lebzeitig noch wirksam Vermögen verschenken; handelt es sich aber um eine sog. beeinträchtigende Schenkung, dann kann der beeinträchtigte Erbe bei Eintritt des Erbfalls vom Beschenkten nach § 2287 Abs. 1 BGB die Herausgabe des Erlangten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung verlangen. Dass …weiterlesen
Zahlung von Vereinsbeiträgen durch den Erben macht den Erben nicht automatisch zum neuen Vereinsmitglied
Mit Eintritt des Erbfalls geht der Nachlass als Ganzes und ungeteilt auf den Erben über, also mit allen Aktiva und Passiva und damit auch mit allen bestehenden Vertragsverhältnissen und Mitgliedschaften. Nicht selten kommt es dabei vor, dass ein Erbe schnell den Überblick verliert und auch dann, wenn entweder ein Vertragsverhältnis durch Tod endet oder gekündigt …weiterlesen
Abfindungszahlungen an den weichenden Erbprätendenten zur Klärung der Erbenstellung sind bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig
Hat der Erblasser unklare oder sich widersprechende Regelungen im Testament getroffen oder aber ist unklar, ob ein Testament wirksam ist und deswegen gesetzliche Erbfolge eingreift, dann entsteht regelmäßig beim Nachlassgericht ein Rechtsstreit unter dem Erbprätendenten, um die Erbenstellung. Dies jedenfalls dann, wenn mehrere Personen widersprechende Anträge auf Erlass eines Erbscheins stellen und jeder dabei behauptet …weiterlesen
Verlust der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG bei Nutzungsaufgabe des ererbten Familienheims infolge gesundheitlicher Einschränkungen?
Wird ein Familienheim an den überlebenden Ehegatten vererbt, dann sieht die Regelung des §§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG vor, dass diese Übertragung von der Erbschaftsteuer befreit ist, wenn der überlebende Ehegatte die Immobilie zu Wohnzwecken nutzt und diese Nutzung mindestens 10 Jahre andauert. Wird zuvor die Nutzung aufgegeben, dann fällt die Steuerbefreiung rückwirkend …weiterlesen
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