Die letzten Dinge sollten bekanntlich frühzeitig geregelt werden. Jedenfalls so früh, dass man noch in der Lage ist selbst zu schreiben oder jedenfalls bei guter geistiger Verfassung einen Notar aufzusuchen. Im Leben gibt es aber manchmal Situationen in denen eine privatschriftliche oder notarielle Testamentserrichtung aufgrund besonderer Umstände nicht mehr möglich ist. In derartigen Fällen kann …weiterlesen
Testamentarisch angeordnete Verzinsung eines Vermächtnisses kann Steuerpflicht auslösen
Das sog. Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten zunächst als Alleinerben und dann einen Dritten, beispielsweise die gemeinsamen Kinder, einsetzen ist für größere Nachlässe schon deshalb nicht geeignet, weil damit regelmäßig der Steuerfreibetrag des erstversterbenden Elternteils verschenkt wird. Wer trotzdem nicht vom Berliner Testament Abstand nehmen möchte, der versucht oft durch Konstruktionen unterschiedlichster Art …weiterlesen
Die Eintragung einer Erbengemeinschaft ins Grundbuch vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verursacht vermeidbare Kosten
Zählt zum Nachlass Immobilienvermögen, dann können Grundbuchgebühren dadurch eingespart werden, dass nicht vor der Auseinandersetzung zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen wird, sondern nur der oder die Erben, denen nach der Auseinandersetzung das Eigentum an der Immobilie endgültig zustehen soll. Durch eine vorübergehende Voreintragung der Erbengemeinschaft geht nämlich die Gebührenbefreiung nach Anmerkung 1 Satz 2 …weiterlesen
BGH: Zur (wirksamen) Anfechtung der Annahme einer Erbschaft kommt es auf den Inhalt der Erklärung an
In der Praxis tauchen immer wieder Probleme mit der Frage auf, ob und wie eine Erbschaft angenommen bzw. ausgeschlagen werden muss. Einfache Erklärungen reichen in beiden Fällen nicht aus, sondern die Erklärungen müssen entweder zu Protokoll des Nachlassgerichts erklärt oder durch notarielle Urkunde beim Nachlassgericht eingereicht werden. Die Annahme der Erbschaft ist dabei die Regel, …weiterlesen
BFH schränkt Berücksichtigung von Steuerschulden bei Steuerhinterziehung durch Erblasser ein
Hat der Erblasser Steuern hinterzogen, weil er Kapitalerträge, die er mit Auslandsvermögen erzielt hat, nicht in seinen Steuererklärungen angegeben hat, läuft der Erbe nicht nur Gefahr, sich selbst wegen einer Steuerhinterziehung strafbar zu machen, wenn er nach Kenntnis den Fiskus nicht aufklärt, sondern das Erbe kann durch dann fällig werdende Steuernachzahlungen und Säumniszuschläge auch erheblich …weiterlesen
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