Bei juristisch nicht vorgebildeten Erblassern besteht oft die Problematik, dass diesen der Unterschied zwischen einer Erbeinsetzung einerseits und einem Vermächtnis andererseits nicht geläufig ist, also diese Begrifflichkeiten oft (zu Unrecht) synonym verwendet oder aber miteinander vermengt werden. Daher muss oft im Wege der Auslegung ermittelt werden, was der Erblasser in seinem Testament tatsächlich gewollt hat. …weiterlesen
Nichtiger Erbvertrag zu Gunsten der Leiterin eines Pflegedienstes
Die Lebenserwartung der Menschen in den Industrienationen steigt stetig. Ein höheres Lebensalter führt aber oft dazu, dass die gewonnenen Jahre nicht bei bester Gesundheit verbracht werden. Deshalb sind in den letzten Jahren ambulante Pflegedienste wie Pilze aus dem Boden geschossen. Diese Einrichtungen sind sicherlich für die betroffenen Menschen sehr nützlich. Insbesondere dann, wenn diese seriös …weiterlesen
BVerfG: Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer nicht verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 07.04.2015 (1 BvR 1432/10) entschieden, dass die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen nicht zu beanstanden ist. Es liege keine Verletzung von Grundrechten vor, wenn die Einkommensteuer, die im Jahr nach dem Erbfall auf die bis zum Todeszeitpunkt entstandenen Zinsansprüche anfällt, bei der Festsetzung der …weiterlesen
Bei Abstandsnahme vom Pflichtteilsanspruch nach erstmaliger Kenntnis einer sog. Pflichtteilsstrafklausel ist das Erbrecht nicht verwirkt
Ehegatten, die sich im Rahmen von sogenannten Ehegattentestamenten im Rahmen des ersten Erbfalls als Alleinerben einsetzen und damit ihre Kinder enterben versuchen oft Pflichtteilsansprüche der Kinder dadurch zu entgehen, dass im Testament zusätzlich eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel aufgenommen wird. In einer solchen wird regelmäßig geregelt, dass dasjenige Kind, das bei Eintritt des ersten Erbfalls vom überlebenden …weiterlesen
BGH: Zur Wertbemessung von Immobilien bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs
Treffen Erbrecht einerseits und Pflichtteilsanspruchs andererseits aufeinander ist oft Streit vorprogrammiert. Dies deshalb, weil der Pflichtteilsberechtigte ein Interesse daran hat, den Nachlass möglichst hoch zu bewerten, damit sich sein Pflichtteilsanspruch entsprechend erhöht, während der Erbe den Nachlass möglichst gering bewertet wissen will, um die Forderung des Pflichtteilsberechtigten zu senken. Besonders streitbefangen ist oft die Bewertung …weiterlesen
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