Ein gut durchdachtes Testament zu errichten ist nicht nur für denjenigen, der etwas vererben möchte, schwierig. Auch der beratende Rechtsanwalt benötigt neben fundierten Rechtskenntnissen den nötigen Weitblick, um voraussehen zu können, welche unvorhergesehenen Ereignisse welche Rechtsfolgen im Testament auslösen können. Dies gilt erst recht, wenn Ehegatten in einer Patchworkfamilie ein gemeinschaftliches Testament errichten. Ein solches …weiterlesen
Anwaltsabzocke: (Unsinniger) Kostenwiderspruch gegen Eintragung einer Vormerkung im Verfügungsverfahren
Wem durch Vermächtnis oder Vorausvermächtnisses ein Grundstück oder Miteigentumsanteil an einem Grundstück zugewendet wird, der hat nicht nur bereits vor der Teilung des Nachlasses einen Anspruch auf Auflassung des Grundstücks, sondern zur Absicherung seines Rechts zusätzlich einen Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch. Eine solche Vormerkung kann durch Bewilligung oder einstweilige Verfügung eingetragen werden. …weiterlesen
Eigenhändig geschriebenes Testament nur bei unbeeinflusster Schreibleistung des Erblassers formgültig
Wer nicht beizeiten seinen letzten Willen niederschreibt läuft Gefahr, dass ein Testament, das mit Unterstützung eines Dritten (sog. Schreibhilfe) erstellt wird, formunwirksam ist. Ein Testament ist nämlich nur dann als eigenhändig geschriebenes formgültig, wenn es auf einer unbeeinflussten Schreibleistung des Erblassers beruht. Dass dies der Fall ist, muss derjenige beweisen, der sich zur Begründung seines …weiterlesen
Gutachterkosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind keine Nachlassverbindlichkeit
Die Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts im Rahmen des Feststellungsverfahrens für den Grundbesitzwert sind nach einem Urteil des FG Nürnberg v. 22.3.2012 (4 K 1692/11) bei der Besteuerung der Erbschaft nicht als Nachlasskosten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG erwerbsmindernd zu berücksichtigen. Das Urteil …weiterlesen
Festsetzungen von Erbschaft- und Schenkungsteuer sind ab sofort vorläufig
Nach dem gleichlautenden Ländererlass der Finanzverwaltung vom 14.11.2012 werden sämtliche Erbschafts- und Schenkungsteuerfestsetzungen vorläufig vorgenommen. Das betrifft erstmalige und noch nicht bestandskräftige Festsetzungen nach dem 31.12.2008. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass dies lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen erfolgt und nicht dahin zu verstehen sei, dass das ErbStG als verfassungswidrig angesehen wird. Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im …weiterlesen
