Vom Grundsatz her ist die Errichtung eines Testaments nicht schwierig. Ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Blatt Papier, genügt den vom Gesetz aufgestellten formellen Anforderungen bereits. In der Praxis wesentlich schwieriger ist es dagegen ein inhaltlich gutes Testament zu errichten. Ein solches sollte nämlich nicht nur Steuern sparen, sondern auch Streit in der Familie unterbinden. Um zu …weiterlesen
Erbschaftsteuer auf Erwerb eines Anspruchs aus einer Direktversicherung
Immer mehr Arbeitnehmer machen von der Möglichkeit einer Gehaltsumwandlung durch eine Direktversicherung Gebrauch, um so für das Alter vorsorgen. Erlebt der Arbeitnehmer die Fälligkeit der Versicherung nicht, dann geht die Leistung an den im Versicherungsvertrag benannten Bezugsberechtigten.weiterlesen
BFH: Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Auflage?
Der BFH hat sich im Urteil vom 20. 11. 2013 (II R 38/12) mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert des Wohnrechts, der …weiterlesen
Beweiskraft einer Quittung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab
Wer behauptet eine Schuld bereits beglichen zu haben, ist dafür beweisbelastet. In derartigen Fällen wird bei Rechtsstreitigkeiten oftmals eine „Quittung“ vorgelegt, in der der Gläubiger den Empfang des Geldes quittiert haben soll. Besondere Probleme tauchen regelmäßig dann auf, wenn im Erbrecht der Darlehensgeber bereits verstorben ist und eine der Parteien, die Echtheit der Quittung und die …weiterlesen
Überlebender Ehegatte darf Vermögensgegenstand entgegen gemeinschaftlichen Testats verschenken
Ehegatten regeln oft ihren Nachlass in einem gemeinschaftlichen Testament. Bei wechselbezüglichen Verfügungen tritt mit dem Ableben des Erstversterbenden eine Bindungswirkung für den überlebenden Ehegatten ein. Dieser kann dann nicht mehr anders durch Verfügung von Todes wegen (wirksam) testieren. Da das deutsche Erbrecht grundsätzlich die Zuwendung von einzelnen Gegenständen nicht kennt, sondern dem Prinzip der so …weiterlesen
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