Der Bundestag hat in erster Lesung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters Stellung genommen. Leibliche Väter sollen in Zukunft ein gemeinsames Sorgerecht einfacher und schneller durchsetzen können, auch gegen den Willen der Mutter. Voraussetzung ist jedoch, dass dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Damit wird das Sorgerecht an die gesellschaftliche Realität …weiterlesen
Kein Elternunterhalt bei geschiedenen Eltern und herabwürdigendem Kontaktabbruch
Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt. Dies ist hinlänglich bekannt. Eine solche Verpflichtung gilt regelmäßig auch gegenüber volljährigen Kindern, wenn sich das Kind beispielweise noch in der Schulausbildung befindet. Das Unterhaltsrecht ist allerdings keine Einbahnstraße. Gerade aufgrund des demographischen Wandels kommt es in der Praxis immer öfters vor, dass Kinder von Sozialträgern in Anspruch genommen werden, wenn …weiterlesen
„Düsseldorfer Tabelle“ 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
Zum 01.01.2013 ist die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert worden. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2013. Ferner …weiterlesen
Gesetzgeber stärkt Rechte des biologischen Vaters
Vorgestern hat das Kabinett entschieden: Wächst ein Kind zusammen mit seiner Mutter und seinem nur rechtlichen Vater auf, hat der biologische Vater unter neuen Voraussetzungen trotzdem ein Umgangsrecht. Gegen den Willen der Mutter konnte der leibliche Vater bislang nur dann einen Kontakt juristisch durchsetzen, wenn er eine enge persönliche Beziehung zum Kind aufgebaut hatte. Diese …weiterlesen
AG München: Weinsammlung ist kein bei Scheidung aufzuteilender Haushaltsgegenstand
Haushaltsgegenstände sind bei einer Ehescheidung bekanntlich aufzuteilen. Dies dachte sich auch eine Ehefrau, deren Ehemann Weinliebhaber war. Sie wollte bei der Trennung die Hälfte der sich im Keller befindlichen Sammlung, teils sehr wertvoller Weine, vor Gericht erstreiten. Das Amtsgericht München sah dies allerdings anders und hat die Klage mit Urteil vom 03.12.2010 (566 F 881/08) …weiterlesen
