Die Ladung zur Gesellschafterversammlungen erfolgt meistens per Einschreiben. Gerade dann, wenn die Frist knapp ist, kann es aber aus Sicht des Geschäftsführers hilfreich sein, wenn darüber hinaus die Ladung zusätzlich an die Gesellschafter per E-Mail versandt wird. Dies deshalb, weil dann für den Fall, dass einem Gesellschafter das Einschreiben nicht mehr rechtzeitig zugeht, gleichwohl die …weiterlesen
Zu weit gefasstes nachvertragliches Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers ist insgesamt unwirksam
Weniger ist manchmal mehr. Dies gilt auch bei der Regelung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten in den Anstellungsverträgen von GmbH-Geschäftsführern. Sind diese nämlich zu weit gefasst, dann ist das gesamte Wettbewerbsverbot nach Auffassung des OLG München (Hinweisbeschluss vom 02.08.2018 – 7 U 2107/18) nichtig.weiterlesen
Achtung: Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen sind nicht länger nachträgliche Anschaffungskosten
Der BFH hat mit dem Stichtag 27.09.2017 seine Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen durch Gesellschafter einer GmbH geändert. Diese können nun nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden (Urteil vom 11.07.2017, IX R 36/15).weiterlesen
Zur fristlosen Kündigungen eines Geschäftsführerdienstvertrages
Auch, wenn Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit der Kündigung eines Geschäftsführers nicht bei den Arbeitsgerichten, sondern bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit landet, beurteilt sich die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages auch hier nach den Vorgaben des § 626 BGB. Dies bedeutet, dass als Kündigungsgrund Tatsachen vorliegen müssen, die die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der …weiterlesen
Zu den Haftungsproblemen bei der Umwandlung einer GmbH in eine GbR
Findet ein Wechsel in der Gesellschaftsform und in der Struktur der Gesellschafter statt, dann besteht oft die Gefahr, dass nach Rechtsscheingrundsätzen ausgeschiedene Gesellschafter für Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Gesellschafter einer Gesellschaft, die umgewandelt wird, Gläubigern der umgewandelten Gesellschaft ihr Ausscheiden aus der Gesellschaft mitteilen, wenn sie nach der Beschlussfassung …weiterlesen


