Vor Gericht gilt in Zivilsachen die prozessuale Wahrheitspflicht. Dies bedeutet, dass jede Partei wahrheitsgemäß vortragen muss. Ein Recht zur Lüge gibt es nicht. Wer dagegen verstößt, der verstößt nicht nur gegen die prozessuale Wahrheitspflicht, sondern kann sich auch wegen eines (versuchten) Prozessbetrugs strafbar machen. Gleichwohl wird bekanntlich nirgendwo so viel gelogen, wie vor Gericht. Ein …weiterlesen
OLG Köln bestätigt Anspruch eines Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises im VW-Abgasskandal
Nun geht es Schlag auf Schlag. Mit Beschluss vom 28.05.2018 (27 U 13/17) hat das OLG Köln eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Köln, das einen Händler dazu verurteilt hatte ein vom Abgasskandal betroffenes Dieselfahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, bestätigt und die Berufung des Händlers zurückgewiesen. Nach Auffassung der Richter war der Käufer wirksam vom …weiterlesen
Sind vom VW-Abgasskandal betroffene Dieselfahrzeuge nicht nur mangelhaft, sondern die Kaufverträge sogar nichtig, so dass Ansprüche nicht verjähren?
Wer ein vom VW-Abgasskandal betroffenes Dieselfahrzeug erworben hat, findet vor Gericht immer öfter damit Gehör, dass ein Sachmangel vorliegt, der eine Rückabwicklung des Kaufvertrags rechtfertigen würde. Dazu hatten wir an dieser Stelle bereits des Öfteren berichtet. Sind Gewährleistungsansprüche allerdings bereits verjährt, dann hilft es den Käufern auch nichts mehr, wenn ein Gericht die Mangelhaftigkeit vom …weiterlesen
Kein Wertersatzanspruch des Verkäufers bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Wird ein Kaufvertrag wegen Widerruf des Käufers rückabgewickelt, dann steht dem Verkäufer grundsätzlich ein Wertersatzanspruch zu, wenn eine Nutzung der Kaufsache in einer Weise erfolgt ist, die über eine bloße Prüfung hinausgeht. Damit allerdings ein solcher Anspruch besteht und damit (teilweise) mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aufgerechnet werden kann, ist erforderlich, dass eine …weiterlesen
Versehentliche Aktivierung der „Sofort-Kaufen“-Option“ bei eBay als Erklärungsirrtum?
Wer als eBay-Verkäufer versehentlich einen Artikel mit der Option „Sofort-Kaufen“ anbietet, obwohl er diesen im Rahmen einer Auktion zum Kauf anbieten wollte, kann den Kaufvertrag wirksam wegen eines Erklärungsirrtums anfechten (AG München, Urteil vom 09.03.2017 – 274 C 21792/16).weiterlesen
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