Wer eine Immobilie erwirbt, die weiterhin vom Veräußerer bewohnt wird und vielleicht auch noch eine Pflegeverpflichtung übernimmt, der geht eine „Wette auf den Tod des Veräußerers“ ein. Stirbt dieser nämlich schnell, dann kann der Kauf ein sehr gutes Geschäft sein. Wenn diese allerdings besonders lange lebt, dann kann sich das Geschäft auch schnell als sehr …weiterlesen
Dieselskandal: Kfz-Händler müssen sich etwaige Arglist des Herstellers Volkswagen nicht zurechnen lassen
Gute Nachricht für alle vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeughändler, denn diese müssen sich die Arglist von Volkswagen nicht zurechnen lassen, so dass Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer nach 2 Jahren verjähren und zwar unabhängig davon, wann der Käufer von dem Mangel, also der Schimmelsoftware, Kenntnis erlangt hat (OLG Koblenz, Urteil vom 06.06.2019 – 1 U 1552/18).weiterlesen
Augen auf beim Bettenkauf – Auseinanderdriften der Matratzen stellt keinen Sachmangel dar
Mit den Worten „Augen auf beim Bettenkauf“ könnte man ein Urteil des LG Düsseldorf vom 09.05.2019 (19 S 105/17) umschreiben. Dort hatte sich ein Ehepaar darüber beschwert, dass das neu erworbene Boxspringbett als Ehebett „untauglich“ sei, weil die Matratzen beim Schlafen, aber vor allem bei sexuellen Aktivitäten, verrutschen würden, so dass sich in der Mitte …weiterlesen
Jetzt wird es ekelig: EuGH billigt Verbrauchern beim Online-Kauf von Matratzen trotz der Entfernung der Schutzfolie ein Widerrufsrecht zu
Sie bekommen Schlafgäste und überlegen noch wo diese liegen sollen? Kein Problem. Bestellen Sie doch einfach online ein paar Matratzen auf denen es sich Ihre Gäste bequem machen und nach der Party schicken Sie die Matratzen einfach wieder zurück. Ihre Gäste müssen natürlich nicht auf der Schutzfolie schlafen, sondern Sie können die Matratzen auch auspacken …weiterlesen
VW-Abgasskandal: Händler muss Audi Q3 zurücknehmen und neues Modell liefern
Wenn bisher Käufer von vom VW-Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugen erfolgreich vor Gericht gezogen sind, dann konnten diese zwar oft den Kaufvertrag rückabwickeln, mussten sich aber vom zurückzuzahlen Kaufpreis die Nutzungsentschädigung dafür, dass sie das Fahrzeug genutzt haben, abziehen lassen. Beklagte Händler haben so faktisch die Höhe der zu bezahlten Forderung regelmäßig reduziert. Wer noch ein Verfahren …weiterlesen
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