Erhält der Mieter eine (Eigenbedarfs-)Kündigung, dann kann er dieser widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 574 Abs. 1 BGB verlangen, wenn bestimmte Härtegründe vorliegen. Dass diese Regelung nicht nur Makulatur ist, sondern die mit dem Räumungsrechtsstreit befassten Gerichte die vorgetragenen Gründe im Rahmen einer Interessenabwägung zu prüfen und zu berücksichtigen haben, hat der …weiterlesen
Mieter darf auf Balkon keinen Baum pflanzen
Einen Baum pflanzen, ein Kind zeugen und vielleicht ein Haus bauen. Davon träumen viele. Während gegen das Zeugen eines Kindes in eine Mietwohnung regelmäßig keine rechtlichen Bedenken bestehen, verhält es sich mit dem Pflanzen eines Baumes anders, wie ein Urteil des Amtsgerichts München vom 01.07.2016 (461 C 26728/15) zeigt. Hier hatte das Gericht der Klage …weiterlesen
Vermieter dürfen für die Zeit nach Beendigung des Mietsverhältnisses bis zur Rückgabe der Mietsache die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen
Hat der Mieter eine günstige Miete und kündigt der Vermieter das Mietverhältnis, dann ist es regelmäßig nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine wirtschaftliche Abwägung, ob er die Kündigung akzeptiert oder aber es auf einen Räumungsrechtsstreit mit dem Vermieter ankommen lässt. Dies jedenfalls dann, wenn die Wohnung so günstig war, dass für neuen Wohnraum am freien …weiterlesen
BGH stärkt Rechte der Vermieter bei Eigenbedarfskündigung durch GbR
Eigenbedarf heißt das Zauberwort, um eine Mietwohnung frei zu bekommen. Das deutsche Mietrecht ist sehr mieterfreundlich. Wer Eigentümer einer Wohnung ist, kann daher diese regelmäßig nicht einfach kündigen, wenn ihm danach ist, sondern er braucht einen besonderen Kündigungsgrund. Hier kommt meistens Eigenbedarf ins Spiel, also eine Situation, bei der der Vermieter die Wohnung für sich …weiterlesen
Nur der vollständige Ausgleich der Mietrückstände beseitigt Wirkung einer fristlosen Kündigung
Kommt ein Mieter mit mehr als 2 Monatsmieten in Zahlungsverzug, dann kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies ist hinlänglich bekannt. Weniger bekannt ist, dass der Mieter die Wirkung einer fristlosen Kündigung dann noch beseitigen kann, wenn er den Zahlungsrückstand restlos ausgleicht. Was aber ist, wenn der Zahlungsrückstand nicht vollständig ausgeglichen wird, sondern nur …weiterlesen
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