Ist die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache eingeschränkt oder aufgehoben, dann entsteht zwischen Mieter und Vermieter oft Streit darüber, wer für die Schadensbeseitigung verantwortlich ist und ob bis zur Beseitigung des Schadens der Mieter die Miete mindern kann. Den Vermieter trifft nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB grds. die Pflicht, die Mietsache in einem zum …weiterlesen
BGH: Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur Untervermietung
Wer eine schöne und vor allen Dingen bezahlbare Mietwohnung hat und von seinem Arbeitgeber für längere Zeit ins Ausland versetzt wird, der möchte oft die Wohnung nicht aufgeben, um sie nach seiner Rückkehr wieder nutzen zu können. Andererseits möchte er sich von den laufenden Kosten entlasten. Eine Untervermietung erscheint deshalb oftmals eine praktikable Lösung. Problematisch …weiterlesen
Eigenbedarf grds. auch bei Nutzung als Zweitwohnung möglich
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23.04.2014 (1 BvR 2851/13) weiter die Rechte von Vermietern beim Ausspruch von Eigenbedarfskündigungen gestärkt und entschieden, dass es im Ergebnis nicht zu beanstanden sei, wenn der Vermieter in der Wohnung keinen Lebensmittelpunkt begründen, sondern diese lediglich als Zweitwohnung nutzen möchte. Ein Arzt hatte die in Berlin befindliche Wohnung mit der Begründung …weiterlesen
BGH: Lebensgefährte der Tochter muss in Eigenbedarfskündigung nicht namentlich benannt werden
Will der Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum kündigen, so benötigt er grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. Häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter ist die sog. Eigenbedarfskündigung. Mieter setzen sich hier nicht nur oft damit zur Wehr, dass sie – oft ins Blaue hinein – behaupten, der Eigenbedarf sei vorgetäuscht, sondern sie machen auch die formelle Ausgestaltung der …weiterlesen
AG München: Wohnraumkündigung wegen Abrisses erst bei Vorliegen der Zweckentfremdungsgenehmigung wirksam
Möchte der Eigentümer eines Mietshauses dieses abreißen, weil der Neubau günstiger ist als eine Sanierung, dann benötigt er einerseits eine Zweckentfremdungsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4, § 5 ZeS iVm Art. 2 BayZwEwG und andererseits müssen die Mietverhältnisse aufgelöst werden. Wichtig ist dabei in der richtigen Reihenfolge vorzugehen, also zuerst eine Zweckentfremdungsgenehmigung zu …weiterlesen
