Ein plötzlicher Stromausfall in einer Metropole wie Berlin ist kein bloßes Gedankenspiel mehr. Angriffe auf kritische Infrastruktur, klimabedingte Extremwetterereignisse oder Netzüberlastungen können dazu führen, dass ganze Stadtteile oder sogar die gesamte Hauptstadt über Stunden oder Tage ohne Strom bleiben. Im Januar 2026 erlebte Berlin bereits einen mehrtägigen Stromausfall, der Tausende Haushalte, Betriebe und Institutionen betraf. …weiterlesen
Nachweis der treuhänderischen Anlage der Mietkaution: Was Vermieter liefern müssen – und welche Rechte Mieter haben
Die Barkaution ist kein „Vorschuss“ für den Vermieter. Sie ist zweckgebundenes Fremdgeld des Mieters und soll Ansprüche des Vermieters lediglich sichern. Deshalb verlangt das Gesetz eine insolvenzfeste, vom Vermögensbereich des Vermieters getrennte Anlage – typischerweise als offen ausgewiesenes Mietkautions-Sonderkonto mit Verzinsung zum Satz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. So ist sichergestellt, dass die Kaution nicht …weiterlesen
BGH stärkt Vermieterrechte bei Eigenbedarfskündigungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 24. September 2025 (Az. VIII ZR 289/23) ein wegweisendes Signal gesetzt: Vermieter können eine Wohnung auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn der Kündigungsgrund durch ihre eigenen Planungen ausgelöst wurde. Entscheidend ist, dass der Wunsch zur Eigennutzung nachvollziehbar und ernsthaft ist. Damit hat der BGH die Rechte der Vermieter …weiterlesen
Die Eigenbedarfskündigung – Was Mieter und Vermieter wissen müssen
In Zeiten knappen Wohnraums und steigender Mieten gewinnt die Eigenbedarfskündigung immer mehr an Bedeutung – sowohl für Vermieter, die ihren Wohnraum selbst oder für Angehörige nutzen wollen, als auch für Mieter, die mit der Kündigung oft vor existenziellen Herausforderungen stehen. Doch was genau ist eine Eigenbedarfskündigung, wann ist sie zulässig und welche Anforderungen stellt die …weiterlesen
Wenn der Vermieter die Stadtwerke nicht bezahlt – welche Rechte haben Sie als Mieter?
Stellen Sie sich vor, Sie sind Mieter einer Wohnung in einer deutschen Großstadt – sagen wir München, genauer gesagt: Schwabing. Sie haben dort eine Wohnung angemietet, weil Sie unter Zeitdruck standen und der Vermieter clever kalkuliert hat zahlen Sie 40 € pro Quadratmeter, obwohl es sich ausdrücklich nicht um eine Luxuswohnung handelt. Nur wenige Monate nach …weiterlesen


