Mahnschreiben haben den Zweck den säumigen Schuldner umgehend zu einer Zahlung zu veranlassen. Deshalb liegt es in der Natur des Mahnschreibens, dass dieses meist in einem schärferen Ton formuliert ist und oft mit Drohungen verbunden ist. Aber Vorsicht: Nicht alles was auf den ersten Blick als Druckmittel taugt ist auch rechtlich zulässig. Am 23. Dezember …weiterlesen
Stromabschlagszahlungen müssen angemessen sein
Stromversorgungsunternehmen verlangen von ihren Kunden regelmäßig monatliche Abschlagszahlungen. Die Höhe bemisst sich dabei nach dem geschätzten voraussichtlichen Verbrauch. Rechtsgrundlage für die Abschlagszahlungen ist § 13 StromGVV. Die Höhe der Abschlagszahlung bemisst sich dabei grundsätzlich entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen …weiterlesen
Ratgeber: Surfen im Büro – Was erlaubt ist und was nicht (Teil 5)?
Big Boss is watching you: Aber nur geschäftlich Erlaubt: Prinzipiell darf der Chef – unter Beachtung des Datenschutzes – die geschäftlich bedingten Bewegungen seiner Mitarbeiter im Internet kontrollieren. Solche Daten können dann auch auf dem Server gesammelt werden. Verboten: Der Arbeitgeber darf solche Daten aber nicht benutzen, um das Verhalten und die Leistung im Job …weiterlesen
Ratgeber: Surfen im Büro – Was erlaubt ist und was nicht (Teil 4)?
Sex-Seiten aufrufen: Für Bildersammler wird’s eng Erlaubt: Wer während der Arbeitszeit rein zufällig auf Sex-Seiten stößt, hat keine Nachteile zu befürchten, solange diese Seiten-Aufrufe die Ausnahme bleiben. Auch Mitarbeiter, die sich lediglich an Sex-Bannern erfreuen, riskieren nichts, solange dabei der Klickfinger ruhig bleibt. Der Arbeitgeber hat allerdings auch das Recht, Filterprogramme zu installieren, die bewirken, …weiterlesen
Ratgeber: Surfen im Büro – Was erlaubt ist und was nicht (Teil 3)?
Chef online beleidigen: Kann ins Auge gehen Erlaubt: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt auch im Internet. Kritik ist zulässig, solange das Persönlichkeitsrecht des Chefs nicht verletzt wird. Verboten: Wer seinen Boss im Internet anschwärzt, liefert ihm einen Kündigungsgrund. Beleidigungen oder Schmähkritik braucht der Chef nicht hinzunehmen, denn solche Äußerungen gelten als öffentlich, nicht als privat. …weiterlesen


