Dies jedenfalls dann, wenn man einer Entscheidung des FG Düsseldorf folgt. Ist berufsbedingt am Arbeitsort eine weitere Unterkunft erforderlich, dann können diese Kosten als Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden. Die Höchstgrenze, die dabei für Unterkunftskosten akzeptiert wird, liegt bei 1.000 € Miete im Monat. Nach Auffassung der Finanzverwaltung hat es …weiterlesen
Wie Selbstständige ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können
Bislang war es so, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur dann von der Steuer abgesetzt werden konnte, wenn kein anderer Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung steht. Dies ist in § 4 Abs. 5 S. 1 Nummer 6b S. 1 u. 2 EStG so geregelt. Für Selbstständige war es daher regelmäßig unmöglich, den Steuerabzug zu erlangen, es …weiterlesen
Arbeitszimmer mehrfach von der Steuer absetzen?
Während bislang ein häusliches Arbeitszimmer objektbezogen bis zur Höchstbetragsgrenze von 1.250 € einkünftemindernd von der Steuer abgesetzt werden konnte, hat der BFH (Urteile vom 15.12.2016 – VI R 53/12 und VI R 86/13) nunmehr klargestellt, dass die Höchstbetragsgrenze nicht objektbezogenen, sondern personenbezogen anzuwenden sei. Dies bedeutet, dass dann, wenn mehrere Personen gemeinsam das Arbeitszimmer zu …weiterlesen
Keine Minderung der Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäft durch nachträgliche Schadenersatzzahlung an Aktionäre
Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften können mit Gewinnen verrechnet werden. Fällt ein Veräußerungsverlust an, dann wird dieser vom Finanzamt in einem Verlustfestsetzungsbescheid festgesetzt. Was aber ist, wenn der Aktionär später aufgrund eines zivilrechtlichen Klageverfahrens für den Kursverlust eine Entschädigung streitet? Hat dies Auswirkungen auf den Veräußerungsverlust? Nein, wie nun der BFH mit Urteil vom 04.10.2016 (IX R …weiterlesen
Zur steuerlichen Berücksichtigung der Unfallkosten zwischen Wohnung und Arbeit bei Arbeitnehmern als Werbungskosten
Eis und Schnee haben gerade im Januar für viele Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit zu einem nicht kalkulierbaren Risiko gemacht. Wenn Sie bei der Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte einen selbstverschuldeten Unfall erlitten haben, dann können Sie die Reparaturkosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen und so entsprechend Ihrem Steuersatz den Fiskus an den Unfallkosten beteiligen. Darauf …weiterlesen
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