Wer als Vermieter seinen Mietern etwas Gutes tun möchte und diesen eine neue Einbauküche spendiert oder aber den Mieterwechsel gleich zur Sanierung der Küche verwendet, der sollte bei seiner wirtschaftlichen Kalkulation im Auge behalten, dass die dafür anfallenden Kosten nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietungsverpachtung absetzbar sind. Sie müssen vielmehr über einen Zeitraum von …weiterlesen
Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG für Gartenfest einer Rechtsanwaltskanzlei?
Das in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG geregelte Abzugsverbot soll der Steuergerechtigkeit dienen. Erfasst werden neben im Gesetz ausdrücklich genannten Regelbeispielen, wie Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motoryachten auch Aufwendungen für „ähnliche Zwecke“. Gerade diese „ähnlichen Zwecke“ bereiten in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten, denn bei den Regelbeispielen …weiterlesen
Vermietung eines Einkaufszentrums unterliegt nicht der Gewerbesteuerpflicht
Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien taucht immer wieder die Frage auf, ob jedenfalls dann, wenn dies in größerem Stil erfolgt, der Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen wird, so dass die Vermietung der Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Klarheit schafft nunmehr ein Urteil des BFH vom 14.07.2016 (IV R 34/13), der (anders als das Finanzamt und das Finanzgericht zuvor) entschieden …weiterlesen
Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung ist steuerlich nicht abzugsfähig
In privaten Krankenversicherungsverträgen wird regelmäßig ein Selbstbehalt vereinbart, weil dadurch die monatliche Belastung für den Versicherten reduziert werden kann. Der Versicherte erkauft sich also einen geringeren Monatsbeitrag dadurch, dass er einen vereinbarten Teil der Krankheitskosten selbst trägt. Steuerlich berücksichtigungsfähig sind diese Zahlungen des Versicherten allerdings nicht. Dies hat nunmehr der BFH in seinem Urteil vom …weiterlesen
Sind vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten Arbeitslohn?
Die Beantwortung der Frage, ob vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten Arbeitslohn sind, die für viele Arbeitnehmer auf den ersten Blick seltsam anmutet, hat erhebliche Auswirkungen. Wird sie nämlich bejaht, dann muss der Arbeitgeber darauf Lohnsteuer einbehalten und abführen und der Arbeitnehmer die Fortbildungskosten wie erhaltenen Arbeitslohn versteuern. Finanzamt verlangt die Abführung von Lohnsteuer auf übernommene Weiterbildungskosten …weiterlesen
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