Haben Sie ein Haustier, das Sie während Ihres Urlaubs professionell betreuen lassen? Dann wird Sie eine neue Entscheidung des BFH (Urteil vom 03.09.2015 – VI R 13/15) erfreuen, denn in dieser Entscheidung haben die Richter letztinstanzlich klargestellt, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a …weiterlesen
BFH: Aufwendungen eines Arbeitnehmers für auch beruflich veranlasste Feier können, wenn die Einladung der Gäste aus dem beruflichen Umfeld nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, teilweise als Werbungskosten zu berücksichtigen sein
Wäre es nicht schön eine große Feier zu machen und dann an den Kosten auch noch den Fiskus zu beteiligen? Diese Idee hatte ein Steuerberater, der im Februar des Streitjahres einerseits seine Steuerberaterprüfung bestanden hatte und andererseits im April 30 Jahre alt wurde. Zur Feier beider Ereignisse lud er Kollegen, Verwandte und Bekannte in die …weiterlesen
Können durch Schwerbehinderung verursachte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen über mehrere Jahre verteilt werden?
Muss eine Immobilie behindertengerecht umgebaut werden, dann verursacht dies erhebliche Kosten. 5-stellige oder gar 6-stellige Kosten sind keine Seltenheit. An diesen Kosten kann grundsätzlich der Fiskus beteiligt werden, weil sie als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Das Finanzamt schränkt die Geltendmachung allerdings dadurch erheblich ein, dass die Geltendmachung nicht auf …weiterlesen
Scheidungskosten weiterhin als außergewöhnliche Belastung geltend machen?
Hatte der Bundesfinanzhof noch mit Urteil vom 12.05.2011 entschieden, dass sämtliche Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, so hat er diese Auffassung mit Urteil vom 18.06.2015 (Az.: VI R 17/14) wieder aufgegeben und ist zur früheren Rechtsprechung zurückgekehrt. Danach kommt es auf die Ursachen an, die zu den Ausgaben geführt haben. Nur wenn sich der …weiterlesen
BFH: Zivilprozeßkosten sind grds. keine außergewöhnlichen Belastungen
Mit Urteil vom 18.06.2015 (VI R 17/14) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses – entgegen einer früheren Entscheidung (siehe BFH-Urteil vom 12.05.2011, VI R 42/10, BStBl 2011 II S. 1015) – nicht als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können. Etwas anderes, so die Richter, könne nur dann gelten, wenn ein Rechtsstreit …weiterlesen
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