Hatte der Bundesfinanzhof noch mit Urteil vom 12.05.2011 entschieden, dass sämtliche Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, so hat er diese Auffassung mit Urteil vom 18.06.2015 (Az.: VI R 17/14) wieder aufgegeben und ist zur früheren Rechtsprechung zurückgekehrt. Danach kommt es auf die Ursachen an, die zu den Ausgaben geführt haben. Nur wenn sich der …weiterlesen
BFH: Zivilprozeßkosten sind grds. keine außergewöhnlichen Belastungen
Mit Urteil vom 18.06.2015 (VI R 17/14) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses – entgegen einer früheren Entscheidung (siehe BFH-Urteil vom 12.05.2011, VI R 42/10, BStBl 2011 II S. 1015) – nicht als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können. Etwas anderes, so die Richter, könne nur dann gelten, wenn ein Rechtsstreit …weiterlesen
BVerfG: Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23.06.2015 (1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11) entschieden, dass die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar ist. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2016 rückwirkend zum 1. Januar 2009 eine Neuregelung zu treffen. Bis zum 31. Dezember …weiterlesen
BFH: Korrektur bei schlichtem „Vergessen“ in elektronischer Steuererklärung
Die viel gepriesene Digitalisierung hat auch vor den Finanzämtern keinen Halt gemacht. Deshalb ist es mittlerweile längst üblich, dass Steuererklärungen nicht mehr in Papierform eingereicht, sondern elektronisch übertragen werden. Dies ist für den Nutzer komfortabel und das Finanzamt spart sich die Arbeit, die gelieferten Daten neu zu erfassen. Problematisch ist dabei allerdings, dass Steuererklärungen an …weiterlesen
BFH: Minderheitsbeteiligung an Komplementär-GmbH ist kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen
Mit Urteil vom 16.04.2015 hat der BFH (IV R 1/12) entschieden, dass eine Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH von weniger als 10 % nicht zu seinem notwendigen Sonderbetriebsvermögen bei der Kommanditgesellschaft (KG) gehört.weiterlesen
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