Als außergewöhnliche Belastung werden Ausgaben der privaten Lebensführung bezeichnet, die nicht als Sonderausgaben im Einkommensteuergesetz stehen, denen sich der Steuerpflichtige aber aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sie entstehen zwangsläufig. Bis einschließlich 2012 wurden Zivilprozesskosten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, soweit der Steuerpflichtige selbst die Ursachen für den Prozess herbeigeführt hatte. Doch …weiterlesen
BFH: Kein Teilabzug privater Gebäudekosten durch eine auf dem Hausdach installierte Photovoltaikanlage
Mit Urteil vom 17.10.2013 (III R 27/12) hat der BFH entschieden, dass die Kosten eines privaten, nicht zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes sich auch nicht anteilig steuerlich abziehen lassen, wenn auf dem Dach eine Solaranlage betrieben wird. Der Kläger hatte auf dem Dach zweier Hallen jeweils eine Photovoltaikanlage installiert und den erzeugten Strom in das öffentliche …weiterlesen
Stichtag 30.06.2014: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern
Seit dem 01.01.2013 besteht eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer in sog. Minijobs (bis zu einem Arbeitsentgelt von 450 Euro/Monat). Arbeitnehmer können sich hiervon allerdings befreien lassen; ein entsprechender Befreiungsantrag muss vom Arbeitgeber innerhalb von 6 Wochen der Minijob-Zentrale gemeldet werden.weiterlesen
Handwerkerleistungen auch bei Schaffung neuer Wohnfläche begünstigt
Aufgrund des BMF-Schreibens vom 10.01.2014 (BStBl 2014 I S. 75) ist es zwischenzeitlich unstrittig, dass Handwerkerleistungen, die der Steuerpflichtige nach Fertigstellung und nach Einzug in seinen Haushalt durchführen lässt, um weitere Wohn- bzw. Nutzflächen zu schaffen, steuerlich ebenso wie Reparaturmaßnahmen begünstigt sind. Anerkannt werden Ausgaben für Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten von jährlich maximal 6.000 Euro …weiterlesen
Einsprüche und Änderungsanträge zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des pauschalen Kilometergeldansatzes bei Dienst- oder Geschäftsreisen zurückgewiesen
Wird ein Kraftfahrzeug für eine Dienst- oder Geschäftsreise genutzt, sind die hierdurch entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar. Anstelle eines Nachweises der durch die Reise tatsächlich entstandenen Kraftfahrzeugkosten können diese pauschal in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden.weiterlesen
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