War der Erblasser oder die Erblasserin durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament gebunden und hat er/sie lebzeitig über Vermögen verfügt, dann sehen sich die Beschenkten nach Eintritt des Erbfalls oft mit Herausgabeansprüchen der Erben nach § 2287 BGB konfrontiert. Nach dieser Vorschrift, die auf Erbverträge direkt und auf gemeinschaftliche Testamente analog Anwendung findet, kann der Erbe …weiterlesen
Freibetrag für Urenkel liegt grds. bei 100.000 €
Wer seinen Nachlass lebzeitig durch Schenkung oder von Todes wegen durch Testament verteilen möchte, der sollte stets, jedenfalls dann, wenn er unliebsame Überraschungen für die Bedachten vermeiden möchte, die Schenkungsteuer- bzw. Erbschaftsteuerfreibeträge im Blick behalten. Dass aufgrund derzeitiger Rechtslage die Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft für Ehegatten bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 € und für …weiterlesen
Hohes Geschäftsführergehalt steht einer Gemeinnützigkeit grundsätzlich nicht entgegen
Wer meint, dass Gesellschaften, die den Status einer Gemeinnützigkeit für sich in Anspruch nehmen, keine hohen Geschäftsführer Gehälter zahlen dürften, der wird durch eine aktuelle Entscheidung des BFH vom 12.03.2020 (V R 5/17) eines Besseren belehrt. Dort haben die Münchner Richter klargestellt, dass als Ausgangspunkt für einen durchzuführenden im Vergleich die Gehaltsstruktur für Wirtschaftsunternehmen herangezogen …weiterlesen
Erbschafts- und Schenkungssteuerprivileg gilt nur für rechtlichen Vater
Kinder, die zwei Väter haben, nämlich einen biologischen und einen rechtlichen Vater, sollen dann, wenn es um Schenkung und Erbschaft geht nichtprivilegiert werden. Deshalb hat der BFH mit Urteil vom 05.12.2019 (II R 5/17) entschieden, dass bei Vermögenszuwendungen durch den biologischen Erzeuger durch Schenkung und Erbschaft die Steuerklasse III und im Hinblick auf den rechtlichen Vater …weiterlesen
Erbfallkostenpauschale kann auch dann angesetzt werden, wenn die tatsächlich getragenen Kosten geringer sind
Im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung sieht das Gesetz in § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 Erbschaftsteuergesetz eine Erbfallkostenpauschale in Höhe von 10.300 € vor. Diese muss auch einem Nacherben gewährt werden, der die Beerdigungskosten nicht getragen hat, wenn er nachweisen kann, dass er unmittelbar und im Zusammenhang mit der Abwicklung und Regelung des Nachlasses …weiterlesen
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