Nachdem wir zuletzt bereits von einem Urteil des Landgerichts München I berichtet haben, in dem ein Gastronom erfolgreich gegen seine Betriebsschließungsversicherung geklagt hatte, die nicht zahlen wollte, haben nunmehr die Münchner Richter (Urteil vom 22.10.2020, 12 O 5868/20 erneut einer Wirtin recht gegeben und die Versicherung zur Zahlung von rund 434.000 € verurteilt. Die Richter waren …weiterlesen
Ist ein 6 Wochen altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von knapp 3000 km noch ein Neuwagen?
Die vielleicht auf den ersten Blick etwas seltsam anmutende Frage ist dann von Bedeutung, wenn ein solches Fahrzeug einen Verkehrsunfall erleidet und die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners anstatt des Neuwerts nur den Wiederbeschaffungswert bezahlt. So ging es auch einem Geschädigten, dessen (fast) ladenneuer Porsche bei einem Unfall, den ein Fiat verursacht hatte, beschädigt wurde.weiterlesen
Zur Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren bei der Schadensabwicklung
Grundsätzlich kann der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung des Schadens beauftragen. Die dafür anfallenden außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren stellen regelmäßig eine weitere Schadensposition dar, die vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu ersetzen ist. Nicht selten versuchen aber Versicherungen sich dieser Zahlungsverpflichtung zu entziehen, indem sie behaupten die Einschaltung eines Rechtsanwalts sei nicht erforderlich …weiterlesen
Rechtsschutzversicherung muss für Klagen im Dieselskandal gegen Volkswagen Deckung leisten
Klagen gegen die Volkswagen AG im Dieselskandal sind ein heißes Eisen. Nicht nur für Volkswagen, sondern auch für Rechtschutzversicherungen, die sich oft mit Händen und Füßen gegen eine Deckungsübernahme verwehren. Dies zu Unrecht, wie nun das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 21.09.2017 (I-4 U 87/17) entschieden hat.weiterlesen
Pflicht die Schule zu besuchen ist nicht mit einem Arbeitsplatz vergleichbar
Wer in die Schule geht und nach seinem Beruf gefragt wird gibt, jedenfalls dann, wenn er dem Kindesalter entwachsen ist, als Beruf „Schüler“ an. Auch das Lernpensum, das heute – gerade bedingt durch das G8 – an Gymnasien bewältigt werden muss, verlangt den Schülern einen Zeitaufwand ab, der durchaus mit dem Fulltimejob manchen Arbeitnehmers vergleichbar …weiterlesen


