Wer sein Fahrzeug vollkaskoversichert hat, glaubt diese würde immer dann eingreifen, wenn sein Fahrzeug ohne Drittverschulden beschädigt wird. Dass diese Auffassung nicht immer zutrifft zeigt ein neueres Urteil des Amtsgerichts München (Urteil vom 07.09.2011, Az.: 343 C 11207/11).weiterlesen
