Beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags wird regelmäßig eine bezugsberechtigte Person festgelegt, also diejenige Person, die die Versicherungssumme im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers erhalten soll. Verfügt der Versicherungsnehmer, dass im Falle seines Todes die verwitwete Ehefrau bezugsberechtigt sein soll, dann wirft dies Probleme auf, wenn die Ehe, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Lebensversicherung bestanden hat …weiterlesen
BGH: Zum Bereicherungsausgleich bei Widerruf von Lebensversicherungsverträgen
Die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung ist regelmäßig für den Versicherungsnehmer ein schlechtes Geschäft. Dies deshalb, weil er nicht etwa die von ihm gezahlten Beträge zuzüglich einer Verzinsung zurückerlangt, sondern nur einen sog. Rückkaufswert, der regelmäßig deutlich unter den gezahlten Beträgen liegt. Dies deshalb, weil Versicherungsgesellschaften nicht nur die Abschlussprovisionen, die sie ihren Versicherungsvertretern bezahlen vorab …weiterlesen
Freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte
Einige Rechtsschutzversicherungen versuchen ihre Versicherten dazu zu zwingen sog. Vertragsanwälte der Versicherung zu mandatieren. Hintergrund ist, dass diese für von der Versicherung vermittelnde Mandate zu Gunsten der Versicherung zu verbilligten Gebühren arbeiten. Die Rechtsanwaltskammer München sah in dieser Praxis das Recht auf freie Anwaltswahl durch die Versicherten beschränkt und klagte dagegen. Mit Erfolg. Das OLG Bamberg (Az. …weiterlesen
Kein Vollkaskoschutz für Schäden durch Fehler beim Rückwärtsfahren
Wer sein Fahrzeug vollkaskoversichert hat, glaubt diese würde immer dann eingreifen, wenn sein Fahrzeug ohne Drittverschulden beschädigt wird. Dass diese Auffassung nicht immer zutrifft zeigt ein neueres Urteil des Amtsgerichts München (Urteil vom 07.09.2011, Az.: 343 C 11207/11).weiterlesen


