Wer aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht mehr die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzt, für den kann eine Betreuung eingerichtet werden. Die Einrichtung einer solchen Betreuung kann dabei von jedermann beim zuständigen Amtsgericht als Betreuungsgericht erfolgen. Eine automatische Vertretung durch Angehörige, beispielsweise Ehegatten oder Kinder sieht das Gesetz nicht vor. Wer vermeiden möchte, dass in derartigen Fällen …weiterlesen
Onlinehändler bei Amazon Marketplace haften auch für die Fehler Dritter
Die Handelsplattform Amazon gestaltet ihren Marketplace als eine Art Katalog. Amazon möchte nicht, dass zu ein und demselben Artikel unterschiedliche Angaben erscheinen. Bieten deshalb mehrere Anbieter denselben Artikel an, dann werden deren Artikel nach einem System, das nur Amazon bekannt ist, vermischt. Folge daraus ist, dass ein Anbieter, der z.B. eine wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandende …weiterlesen
Über Rechtmäßigkeit der Kündigung eines wiederverheirateten katholischen Chefarztes soll nun der EuGH entscheiden
Wer als Katholik bei einem katholischen Arbeitgeber beschäftigt ist, der kann manchmal auch den Verlust des Arbeitsplatzes durch Verhalten in seinem Privatleben riskieren. Diese Erfahrung muss seit mehreren Jahren ein katholischer Chefarzt machen, der bei einem katholischen Arbeitgeber beschäftigt war und dem, nachdem sein Arbeitgeber davon erfahren hatte, dass er sich hat scheiden lassen, um …weiterlesen
EuGH stärkt Rechte der Arbeitgeber bei sog. AGG-Hopping
AGG-Hopper sind Personen, die gezielt Stellenanzeigen darauf untersuchen, ob diese nicht mit den Regelungen des AGG konform sind. Haben sie eine solche Stellenanzeige gefunden (meist geht es um Diskriminierungen wegen des Geschlechts oder des Alters) dann bewerben sie sich als Scheinbewerber und verlangen im Falle ihrer Ablehnung Schadenersatz und Entschädigung wegen vermeintlicher Diskriminierung. Besonders dreiste …weiterlesen
Pflichtteilsergänzung bei lebzeitiger Schenkung einer Immobilie unter Einräumung eines Wohnrechts?
Wer zu Lebzeiten eine Immobilie überträgt, in der Absicht damit bei Eintritt des Erbfalls den Pflichtteil von Pflichtteilsberechtigten zu reduzieren, der muss 2 Dinge beachten. 1. Übertragung auf Ehegatten Zunächst ist zu beachten, dass eine Beschneidung des Pflichtteils dann durch eine solche lebzeitige Übertragung nicht funktioniert, wenn Übertragung an den Ehegatten erfolgt ist. Bei solchen …weiterlesen


