Wer als Verkäufer über die Internetplattform eBay Waren vertreibt, der kann zunächst bei Einrichtung seines Mitgliedskontos wählen, ob er sich selbst als privater Verkäufer oder gewerblicher Verkäufer einstuft. Ersteres wird oft (zu Unrecht) gemacht, um sich den strengen gesetzlichen Anforderungen, die für gewerbliche Verkäufer gelten zu entziehen. So muss beispielsweise ein Privatverkäufer nicht über ein …weiterlesen
Tatrichter darf grundsätzlich die Echtheit eines eigenhändig geschriebenen Testaments selbst würdigen
Wird die Erbfolge durch ein eigenhändig geschriebenes Testament bestimmt und von einem durch das Testament Ausgeschlossenen die Behauptung aufgestellt, das Testament sei nicht vom Erblasser selbst geschrieben wurden, dann rechtfertigt allein dieser Einwand nicht zwingend die Einholung eines graphologischen Gutachtens. Liegen vielmehr keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung sprechen, genügt es, wenn …weiterlesen
Nur Anspruch auf Mindestsätze der HOAI bei Architektenvertrag durch schlüssiges Verhalten
Soweit das Gesetz keine besondere Form vorschreibt, können Verträge schriftlich, mündlich aber auch durch schlüssiges Verhalten, also konkludent, abgeschlossen werden. Letzteres kann sich nachteilig auswirken, wenn so wie bei Architekten, eine Gebührenordnung besteht, die unterschiedliche Gebührensätze vorsieht oder aber eine höhere als die übliche Vergütung verlangt werden soll. Kommt nämlich dann ein Vertrag bereits durch …weiterlesen
BGH: Keine GEMA-Gebührenpflicht für WEG
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nimmt die ihr von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte wahr. Außerdem führt sie das Inkasso für auf vergütungspflichtigen Kabelweitersendungen beruhende Ansprüche anderer Verwertungsgesellschaften durch. Diese Verwertungsgesellschaften nehmen die ihnen von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte wahr. Als solche tritt die GEMA, zum …weiterlesen
BGH: Zum Auslegung des Begriffs „Witwe“ bei der Benennung der Bezugsberechtigung in einer Lebensversicherung
Beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags wird regelmäßig eine bezugsberechtigte Person festgelegt, also diejenige Person, die die Versicherungssumme im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers erhalten soll. Verfügt der Versicherungsnehmer, dass im Falle seines Todes die verwitwete Ehefrau bezugsberechtigt sein soll, dann wirft dies Probleme auf, wenn die Ehe, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Lebensversicherung bestanden hat …weiterlesen
