Das Einbinden fremder Videos, die beispielsweise auf der Videoplattform YouTube veröffentlicht worden sind, in die eigene Internetseite erfordert lediglich einige Mausklicks. Rechtlich war dies bislang auch völlig unproblematisch, weil die Rechtsprechung davon ausgegangen war, dass im sog. Framing kein öffentliches zugänglich machen im Sinne von § 19 a Urhebergesetz zu sehen sei. Ein aktuelles Urteil …weiterlesen
BGH: Gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls bei Insolvenzeröffnung
Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls im Fall eines Insolvenzverfahrens ist erst dann widerlegt bzw. es können erst dann die Vermögensverhältnisse wieder als geordnet angesehen werden, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 287a InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) …weiterlesen
Zur Sittenwidrigkeit des Honorars einer Partnerschaftsvermittlung
„Parshippen“ Sie auch schon oder haben Sie bereits einen Partner? Das Geschäft mit der Einsamkeit war seit jeher ein sehr gutes Geschäft, zumindest für die Vermittler, denn Partnerschaftsagenturen lassen sich ihre Tätigkeit meist sehr gut honorieren. Hatte vor dem Internetzeitalter die Inanspruchnahme einer Partnerschaftsagentur eher einen negativen Touch, weil derjenige, der die Leistungen einer solchen Agentur in …weiterlesen
Verwechslungsgefahr zwischen Skype und Sky?
Das zu Microsoft gehörende Internettelefonie-Unternehmen Skype wollte seinen Firmennamen, also das Wort- und Bildzeichen „Skype“ als Gemeinschaftsmarke für Waren im Bereich der Ausstattung von Audio- und Videogeräten, der Telefonie und der Fotografie sowie für IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software, der Einrichtung von Websites oder Website-Hosting eintragen lassen. Dagegen erhob das Pay-TV-Unternehmen Sky Widerspruch ein machte …weiterlesen
Verlängerung der Widerrufsfrist ist nicht wettbewerbswidrig
Widerrufsbelehrungen sind in der Vergangenheit oft Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gewesen. Dies deshalb, weil die gesetzlichen Vorgaben (nicht nur für den juristischen Laien) recht verwirrend waren und von Gerichten deshalb teilweise unterschiedlich verstanden wurden, so dass sich immer wieder Angriffspunkte für eine kostenpflichtige Abmahnung haben finden lassen. Nachdem zwischenzeitlich der Gesetzgeber eine ausführliche Musterwiderrufsbelehrung geschaffen hat sind …weiterlesen
