Nimmt ein Arbeitnehmer Elternzeit, dann kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für die Dauer der Elternzeit anteilig kürzrn. Dies ist im § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG so geregelt. Was aber ist, wenn das Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Elternzeit endet, also Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Das BAG hat nun mit …weiterlesen
BAG: Tarifvertragliche Mindestlohnvorschriften gelten auch an Feiertagen, im Krankheitsfall sowie bei der Urlaubsabgeltung
Ist im Tarifvertrag ein Mindestlohn festgelegt, der höher ist, als der vertraglich vereinbarte Lohn, dann gilt dieser Mindestlohn auch für Fälle in denen nach den Regeln „Lohn ohne Arbeit“ Arbeitslohn geschuldet wird, ohne dass der Arbeitnehmer gearbeitet hat, nämlich auch an Feiertagen und im Krankheitsfall. Ebenso ist der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach dem tarifvertraglich vorgesehenen …weiterlesen
Abzug „neu für alt“ auch bei zerstörter Homepage gerechtfertigt?
Wird eine Homepage irreparabel zerstört, so kann dies, wenn es der Hostprovider unterlassen hat, diese entsprechend zu sichern, Schadensersatzansprüche nach den §§ 280, 241 Abs. 2 BGB auslösen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 30.12.2014 (I-22 U 130/14) mit der Frage befasst, ob in derartigen Fällen auch – wie im „normalen“ Schadenersatzrecht …weiterlesen
Berücksichtigung von offenkundigen RSB-Versagungsgründen in Eingangsentscheidung gem. § 287 a InsO
Bei der gerichtlichen Feststellung in der Eingangsentscheidung nach § 287 a InsO nF hat das Insolvenzgericht bereits ersichtliche, zweifelsfrei vorliegende Restschuldbefreiungsversagungs-gründe – nach vorheriger Anhörung des Schuldners – zu berücksichtigen. Liegen solche bereits zweifelsfrei vor, ist eine Feststellung der Erlangbarkeit der Restschuldbefreiung durch Beschluss abzulehnen (AG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2015 – 68 c IK 3/15).weiterlesen
BGH: Kinderlärm berechtigt grundsätzlich nicht zur Minderung der Miete
Wer eine ruhige Wohnung mietet möchte, dass dies auch künftig so bleibt. Treten nachträglich Veränderungen der Wohnsituation auf, weil beispielsweise auf einem Nachbargrundstück ein Bolzplatz für Kinder errichtet wird, dann berechtigt dies grundsätzlich nicht zu einer Mietminderung. Dies hat der BGH nunmehr in einem Grundsatzurteil vom 29.04.2015 (VIII ZR 197/14) festgestellt. Etwas anderes kann nur …weiterlesen
