Auch Großfirmen wie die Apple Inc. können vor Gericht scheitern, wie die höchstrichterliche Bestätigung der Nichtigkeit eines Patents hinsichtlich des besonderen Handy-Entsperrungsvorgangs durch Fingerwischbewegungen zeigt. Mit großem Interesse wurde rund um den Globus mitverfolgt, wie die deutschen Richter dem iPhone-Hersteller den Patentschutz verweigerten (BGH, Urteil vom 25.08.2015, Az.: X ZR 110/13). Überall in den internationalen …weiterlesen
BGH: Fortsetzung einer GmbH bei Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst, kann sie nur in den in § 60 Abs.1 Nr. 4 GmbHG genannten Fällen fortgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 28.04.2015 – II ZB 13/14).weiterlesen
Bier und Wein dürfen nicht als „bekömmlich“ beworben werden
Werbung dient dazu den Verbraucher zum Kauf eines bestimmten Produktes zu veranlassen. Deshalb wird das Produkt oftmals in sehr blumigen Worten angepriesen um die gewünschte Kaufentscheidung herbeizuführen. Wer allerdings Werbung macht, ohne dass diese zuvor rechtlich überprüft worden ist, läuft leicht Gefahr gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen und sich daher wettbewerbswidrig zu verhalten. Diese Erfahrung musste nun …weiterlesen
BAG: Kein Anspruch auf Verzugslohn bei rückwirkend begründetem Arbeitsverhältnis
Beschäftigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht, obwohl er ihn beschäftigen müsste, dann kann der Arbeitnehmer grundsätzlich, obwohl er nicht gearbeitet hat, den Lohn unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs des Arbeitgebers verlangen, § 615 BGB. Diese Konstellation tritt regelmäßig dann auf, wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat und dann durch das Arbeitsgericht letztverbindlich festgestellt worden …weiterlesen
BFH: Zivilprozeßkosten sind grds. keine außergewöhnlichen Belastungen
Mit Urteil vom 18.06.2015 (VI R 17/14) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses – entgegen einer früheren Entscheidung (siehe BFH-Urteil vom 12.05.2011, VI R 42/10, BStBl 2011 II S. 1015) – nicht als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können. Etwas anderes, so die Richter, könne nur dann gelten, wenn ein Rechtsstreit …weiterlesen


