Bei modernen Fahrzeugen lässt sich oftmals eine Leistungssteigerung durch sog. Chip-tuning erzielen. Aber Vorsicht. Wenn Sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs sind, sondern es sich lediglich um ein Leasingfahrzeug handelt, dann drohen Schadensersatzansprüche wegen nicht vertragsgemäße Abnutzung der Leasingsache durch den Leasinggeber, auch dann, wenn bei der Rückgabe des Fahrzeugs wieder ein Rückbau stattgefunden hat (so …weiterlesen
Kritik zur Mietpreisbremse
Weit verbreitet ist unter Mietern der Eindruck, dass Mieten in immer höhere, nahezu unerschwingliche Höhen steigen. Ebenso weit verbreitet ist unter Vermietern der Eindruck, dass die gleichen Mieten im Vergleich zu den übrigen Lebenskosten immer langsamer steigen, Mieter unverhältnismäßig vom Staat geschützt werden und es bereits jetzt nahezu unmöglich ist, eine Mieterhöhung durchzusetzen. Es stellt …weiterlesen
Bei der Erklärung nach § 13 Abs.1 S.7 InsO handelt es sich um eine höchstpersönliche Wissenserklärung, deren Abgabe einer Vertretung nicht zugänglich ist
Gemäß § 13 Abs.1 S. 7 InsO hat der Schuldner dem zum Insolvenzantrag gehörenden Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen eine Erklärung beizufügen, dass die enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind. Diese Erklärung muss vom Schuldner persönlich abgegeben werden, da es sich um eine höchstpersönliche Wissenserklärung, handelt. Dies entschied nun das AG Essen mit Beschluss vom …weiterlesen
Erbverzicht wirkt grundsätzlich auch zulasten von Abkömmlingen
Um Streitigkeiten zwischen den Kindern zu vermeiden wird manchmal noch zu Lebzeiten zwischen den Eltern und den Kindern in einem notariellen Vertrag ein Erbverzicht vereinbart, wonach ein oder mehrere Kinder auf ihr Erbrecht verzichten und im Gegenzug dafür zu Lebzeiten bereits entschädigt werden. Beim Abschluss einer solchen Vereinbarung ist aber Vorsicht geboten, weil ein solcher Verzicht …weiterlesen
Puma verdrängt Pudel
Ein Puma ist stärker als ein Pudel. Dies gilt nicht nur im Tierreich, sondern auch im Markenrecht. So hat sich der Sportartikelhersteller “Puma“, der das Wort PUMA verbunden mit der Abbildung eines springenden Pumas als sog. Wortbildmarke registriert hat, erfolgreich letztinstanzlich vor dem BGH (Urteil vom 02.04.2015 – I ZR 59/13) gegen einen Hamburger Designer durchgesetzt, …weiterlesen
