Am 01.06.2015 ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten. Hierdurch wurde u.a. das sog. „Bestellerprinzip“ bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum eingeführt. Frei nach dem Motto „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ haben Makler, die vom Vermieter zur Wohnungsvermittlung eingeschaltet worden sind, keinen Anspruch mehr auf Zahlung ihres Maklerhonorars durch den Mieter. Ein …weiterlesen
Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Der BFH hatte im Urteil vom 03.03.2015 (II R 9/14) darüber zu entscheiden, welche Kosten beim Kauf eines unbebauten Grundstücks in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn sich der Grundstücksverkäufer (zusätzlich) zur Errichtung eines Rohbaus auf dem Grundstück verpflichtet, und weitere Baukosten durch Ausbauarbeiten anfallen, die aber vom Grundstückskäufer bei Dritten in Auftrag gegeben …weiterlesen
Nichtiger Erbvertrag zu Gunsten der Leiterin eines Pflegedienstes
Die Lebenserwartung der Menschen in den Industrienationen steigt stetig. Ein höheres Lebensalter führt aber oft dazu, dass die gewonnenen Jahre nicht bei bester Gesundheit verbracht werden. Deshalb sind in den letzten Jahren ambulante Pflegedienste wie Pilze aus dem Boden geschossen. Diese Einrichtungen sind sicherlich für die betroffenen Menschen sehr nützlich. Insbesondere dann, wenn diese seriös …weiterlesen
BVerfG: Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer nicht verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 07.04.2015 (1 BvR 1432/10) entschieden, dass die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen nicht zu beanstanden ist. Es liege keine Verletzung von Grundrechten vor, wenn die Einkommensteuer, die im Jahr nach dem Erbfall auf die bis zum Todeszeitpunkt entstandenen Zinsansprüche anfällt, bei der Festsetzung der …weiterlesen
BGH: Auch Gläubiger angemeldeter, aber bestrittener Forderungen können Versagungsanträge stellen
Alle Gläubiger, die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, können die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Dass die angemeldete Forderung bestritten worden ist oder der Schuldner ihr widersprochen hat, hindert die Antragsbefugnis nicht (BGH, Beschluss vom 12.03.2015 – IX ZB 85/13).weiterlesen


