Ein Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet, geprüft worden und bestritten geblieben ist, (BGH, Urteil vom 03.07.2014 − IX ZR 261/12) .weiterlesen
LG München II: Maklerleistung nicht mehr kausal für 4 Jahre später erfolgten Vertragsschluss
Maklers Mühe ist oft umsonst. Dieser aus der Juristenausbildung stammende Satz soll angehenden Juristen als Merkhilfe verdeutlichen, dass Immobilienmakler grundsätzlich nicht für ihre Tätigkeit, sondern nur für den Erfolg ihrer Tätigkeit bezahlt werden. Dass Maklers Mühe auch umsonst ist, wenn der Erfolg erst später ohne sein Zutun eintritt, musste nunmehr ein in München ansässiger Immobilienmakler erfahren, der für …weiterlesen
Beleidigung des Arbeitgebers als Psychopath muss kein Kündigungsgrund sein
Wer seinen Arbeitgeber beleidigt, riskiert grundsätzlich den Verlust seines Arbeitsplatzes, weil eine solche Beleidigung im Einzelfall sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Glück hatte ein Arbeitnehmer, der seinen Chef einen Psychopathen genannt hatte und dem deshalb fristlos gekündigt worden war. Denn das mit der Angelegenheit befasste Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 24.07.2014 (5 Sa …weiterlesen
AG München: Kein Zeugenbeweis bei mitgehörtem Telefonat
Bekanntlich wird nirgendwo so viel gelogen, wie vor Gericht. So kommt es auch immer wieder vor, dass besonders „schlaue“ Prozessparteien zum Beweis ihres Vortrags Zeugen anbieten, die das am Telefon Besprochene (vermeintlich) mitgehört haben wollen und deshalb bestätigen können. Hier wird verkannt, dass derjenige, der ein Telefonat heimlich mitgehört hat, nicht als Zeuge gehört werden …weiterlesen
Häufige Lastschriftrückgaben sind ein eindeutiges Anzeichen für eine Zahlungseinstellung, dem sich ein redlicher Gläubiger nicht verschließen kann
Hat ein Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erkannt bzw. hätte diese erkennen müssen und nimmt er gleichwohl Gelder des Schuldners entgegen, können diese Zahlungen bei späterer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bspw. im Rahmen einer Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung zurückzuzahlen sein. Für die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung des Schuldners als …weiterlesen
