Verkäufer erhalten von Amazon für jedes Produkt eine sog. ASIN (individuelle Identifikationsnummer). Unter dieser sind die Angebote bei Amazon gespeichert und für Dritte aufrufbar. Unter dem jeweiligen Angebot befindet sich jeweils die Angabe „von…“. Bieten mehrere Anbieter dasselbe Produkt unter identischer ASIN an, dann wird das Angebot einheitlich dargestellt. Amazon möchte damit erreichen, dass nicht ein …weiterlesen
LG München II: Deklaratorisches Schuldanerkenntnis, wenn bei außergerichtlicher Korrespondenz Forderung als „beanstandungslos“ bezeichnet wird
Stehen Parteien miteinander in laufender Geschäftsbeziehung und beginnt es irgendwann nicht mehr „rund“ zu laufen, dann kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass unterschiedliche Geschäfte miteinander vermengt werden und Zahlungen im Hinblick auf das eine Geschäft deshalb zurückgehalten werden, weil bei einem anderen Geschäft Probleme entstanden sind. Dass es bei der außergerichtlichen Korrespondenz durchaus …weiterlesen
OLG München: Anspruch auf Zustimmung zur Entfernung einer negativen Bewertung auf der Handelsplattform eBay
Negative Bewertungen bei eBay, Amazon und Co. sind für jeden Onlinehändler ein Ärgernis. Besonders ärgerlich ist es aber, wenn die negative Bewertung völlig zu Unrecht erfolgt ist. Auch, wenn grundsätzlich der Käufer, der zu Unrecht negativ bewertet, sich rechtswidrig verhält, und deshalb dem Verkäufer ein Anspruch auf Zustimmung zur Entfernung der negativen Bewertung zusteht, scheuen …weiterlesen
Bundesfinanzhof legt die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vor
Der BFH hat mit Beschluss vom 22.10.2014 (II R 16/13) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage im Rahmen einer sog. konkreten Normenkontrolle vorgelegt, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seit dem Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2009 wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) verfassungswidrig sind.weiterlesen
Wir wünschen ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2015
Wir wünschen Ihnen ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2015. Unser Büro ist an Silvester nicht besetzt. Am 2. Januar sind wir zu den üblichen Bürozeiten wieder für Sie da.weiterlesen
