Weit verbreitet ist unter Mietern der Eindruck, dass Mieten in immer höhere, nahezu unerschwingliche Höhen steigen. Ebenso weit verbreitet ist unter Vermietern der Eindruck, dass die gleichen Mieten im Vergleich zu den übrigen Lebenskosten immer langsamer steigen, Mieter unverhältnismäßig vom Staat geschützt werden und es bereits jetzt nahezu unmöglich ist, eine Mieterhöhung durchzusetzen. Es stellt …weiterlesen
Bei der Erklärung nach § 13 Abs.1 S.7 InsO handelt es sich um eine höchstpersönliche Wissenserklärung, deren Abgabe einer Vertretung nicht zugänglich ist
Gemäß § 13 Abs.1 S. 7 InsO hat der Schuldner dem zum Insolvenzantrag gehörenden Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen eine Erklärung beizufügen, dass die enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind. Diese Erklärung muss vom Schuldner persönlich abgegeben werden, da es sich um eine höchstpersönliche Wissenserklärung, handelt. Dies entschied nun das AG Essen mit Beschluss vom …weiterlesen
Erbverzicht wirkt grundsätzlich auch zulasten von Abkömmlingen
Um Streitigkeiten zwischen den Kindern zu vermeiden wird manchmal noch zu Lebzeiten zwischen den Eltern und den Kindern in einem notariellen Vertrag ein Erbverzicht vereinbart, wonach ein oder mehrere Kinder auf ihr Erbrecht verzichten und im Gegenzug dafür zu Lebzeiten bereits entschädigt werden. Beim Abschluss einer solchen Vereinbarung ist aber Vorsicht geboten, weil ein solcher Verzicht …weiterlesen
Puma verdrängt Pudel
Ein Puma ist stärker als ein Pudel. Dies gilt nicht nur im Tierreich, sondern auch im Markenrecht. So hat sich der Sportartikelhersteller “Puma“, der das Wort PUMA verbunden mit der Abbildung eines springenden Pumas als sog. Wortbildmarke registriert hat, erfolgreich letztinstanzlich vor dem BGH (Urteil vom 02.04.2015 – I ZR 59/13) gegen einen Hamburger Designer durchgesetzt, …weiterlesen
Bei Vertragsstrafeversprechen nach Abmahnung besteht auch Verpflichtung zur Überprüfung der Auffindbarkeit gelöschter Webseiten bei Google
Wer auf seiner Internetseite einen Rechtsverstoß begeht und deshalb nach erfolgter Abmahnung eine diesbezügliche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, in der er sich verpflichtet, künftig das gerügte Verhalten zu erlassen, verwirkt die versprochene Vertragsstrafe auch dann, wenn er zwar seine eigene Internetseite geändert, aber nicht überprüft hat, ob nicht die gelöschten Inhalte noch über die Internet Suchmaschine Google …weiterlesen


