Unter einem Berliner Testament versteht man für gewöhnlich ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, bei dem beim Tod des Erstversterbenden dieser vom überlebenden Ehegatten beerbt wird und im zweiten Erbfall näher bezeichnete Personen, meist gemeinsame Kinder, Erben werden sollen. Unterschiedlichste Modifikationen und Spielarten mit Vor- und Nacherbschaft, Voll- und Schlusserbschaft, Sanktionsklauseln und Wiederverheiratungsklauseln sind möglich.weiterlesen
Abmahnradar: Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert mahnt für Frau Manuela Syben veraltete Widerrufsbelehrung ab
Nachdem im Internet seit einiger Zeit darüber berichtet wird, dass derzeit der Berliner Anwalt Dr. Matthias Losert bundesweit namens der in Oberstaufen ansässigen Frau Manuela Syben veraltete Widerrufsbelehrungen abmahnt, liegt nunmehr auch uns eine solche Abmahnung vor.weiterlesen
Streitfall Internetdomain beim Ausscheiden eines Gesellschafters
Bei Personengesellschaften ist es oft wie bei Ehepaaren. Zu Beginn ist alles rosarot und, wenn man feststellt, dass es besser ist, getrennte Wege zu gehen, wird gestritten. Je mehr im Gesellschaftsvertrag geregelt ist, umso weniger Streitpotenzial entsteht beim Ausscheiden eines Gesellschafters oder bei der Auflösung der Gesellschaft. In vielen Bereichen ist heute ein Internetauftritt unverzichtbar …weiterlesen
OLG München: Maßgeblicher Zeitpunkt für Frist des § 88 InsO nicht durch Eröffnungsbeschluss nachweisbar
Gemäß § 88 InsO werden mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens Sicherungen am Vermögen des Schuldners, die ein Insolvenzgläubiger innerhalb eines Monats vor dem Eröffnungsantrag oder danach erlangte, unwirksam (sog. Rückschlagsperre). Diesbezüglich hat das OLG München mit Beschluss vom 14.08.2014 (34 Wx328/14) entschieden, dass der grundbuchverfahrensrechtliche Nachweis, dass das von der Rückschlagsperre erfasste Recht innerhalb der Frist …weiterlesen
Vorsicht heute BLITZ-MARATHON
Heute findet wieder ein bundesweiter Blitz-Marathon statt. Wenn Sie sich in straßenverkehrsrechtlichen OWI-Verfahren verteidigen, müssen Sie sich vor allem mit den Messverfahren auseinandersetzten – denn es ist seit Langem bekannt, dass es bei den eingesetzten Messverfahren zu Fehlern kommen kann.weiterlesen


