Die Betreiber von Fitnessstudios verdienen am besten an solchen Kunden, die zwar bezahlen, die Angebote aber nicht wahrnehmen. Deshalb sind Fitnessverträge manchmal mit langen Laufzeiten versehen und nur schwer kündbar. Nachdem im Zivilrecht der Grundsatz gilt, dass Verträge einzuhalten sind, sollte deshalb stets zuvor überlegt werden, ob der Abschluss eines Vertrages mit langer Laufzeit sinnvoll …weiterlesen
BFH: Vorzeitige Kapitalabfindung einer Pensionszusage führt zu verdeckter Gewinnausschüttung
Pensionszusagen, die Gesellschafter-Geschäftsführern gemacht werden, sind dann, wenn alles glatt läuft, für den Bezugsberechtigten eine schöne Sache. Oftmals gehen aber mit solchen Zusagen erhebliche Probleme einher, die für eine Gesellschaft existenzbedrohend sein können, insbesondere bei Familienunternehmen, wenn noch Zusagen für mehrere Generationen bei sinkender Ertragslage erfüllt werden müssen. Kann das Unternehmen nicht mehr genug Ertrag erwirtschaften, um …weiterlesen
BGH: Unverhältnismäßigkeit von Mängelbeseitigungskosten hängt von Einzelfallumständen ab
Ein Albtraum (nicht nur für den Käufer): der Käufer kauft ein mit einem Haus bebautes Grundstück und nach Übergabe stellt er fest, dass das Haus mit erheblichen Mängeln behaftet ist, weil es mit echtem Hausschwamm befallen ist. In einem nunmehr vom BGH (Urteil vom 04.04.2014 – V ZR 275/12) letztinstanzlich entschiedenen Rechtsstreit, hat der Käufer …weiterlesen
BGH: Keine Zuständigkeit des Insolvenzgerichts zur Entscheidung über Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto
Die Möglichkeit der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto nach § 850 k ZPO (sog. P-Konto) betrifft nach dem Beschluss des Bundesgerichthofes vom 13.02.2014 (IX ZB 91/12) keine Entscheidung des Vollstreckungsgerichtes, sodass auch die Spezialzuständigkeit des Insolvenzgerichtes nach § 36 Abs. 4 InsO nicht gegeben ist. Eine Klärung zwischen dem Insolvenzschuldner und seinem Kreditinstitut könne nur …weiterlesen
OLG München: Zu den Pflichten bei Führung eines elektronischen Fristenkalenders
Der Einsatz elektronischer Medien und Hilfsmittel ist in der Anwaltskanzlei nicht mehr wegzudenken. Moderne EDV-Ausstattung, Onlinerecherche, digitales Diktat und Spracherkennung und Digitalisierung eingehender Post sind nur einige technische Errungenschaften, die heute das Leben in einer Anwaltskanzlei maßgeblich mitbestimmen. Wer sich dem verschließt, wird auf Dauer am Markt nicht bestehen können. Da erscheint es nahezu selbstverständlich, …weiterlesen
