Als außergewöhnliche Belastung werden Ausgaben der privaten Lebensführung bezeichnet, die nicht als Sonderausgaben im Einkommensteuergesetz stehen, denen sich der Steuerpflichtige aber aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sie entstehen zwangsläufig. Bis einschließlich 2012 wurden Zivilprozesskosten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, soweit der Steuerpflichtige selbst die Ursachen für den Prozess herbeigeführt hatte. Doch …weiterlesen
Vorsicht: 1-Euro-Falle bei eBay für Verkäufer
Der Verkauf von Waren jeglicher Art über die Handelsplattform eBay ist bequem und beliebt. Was viele (private) Verkäufer nicht wissen ist, dass dann, wenn ihr Angebot erst online ist, das Angebot nicht mehr ohne weiteres zurückgezogen werden kann. Liegt nämlich bereits ein Gebot vor, dann kann meist das Angebot nicht mehr vorzeitig beendet werden, auch …weiterlesen
Der Elektronische Rechtsverkehr kommt (auch in der Justiz)
Nach Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten im vergangenen Jahr, werden jetzt sukzessive die Voraussetzungen für die digitale Kommunikation mit den Gerichten geschaffen. Ab 2018, spätestens ab 2022 soll jeder Rechtsanwalt mit jedem Gericht ausschließlich elektronisch kommunizieren.weiterlesen
AG München: Wohnraumkündigung wegen Abrisses erst bei Vorliegen der Zweckentfremdungsgenehmigung wirksam
Möchte der Eigentümer eines Mietshauses dieses abreißen, weil der Neubau günstiger ist als eine Sanierung, dann benötigt er einerseits eine Zweckentfremdungsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4, § 5 ZeS iVm Art. 2 BayZwEwG und andererseits müssen die Mietverhältnisse aufgelöst werden. Wichtig ist dabei in der richtigen Reihenfolge vorzugehen, also zuerst eine Zweckentfremdungsgenehmigung zu …weiterlesen
BGH: Kein Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung zur Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters
Beschließt die Gläubigerversammlung, dass ein Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung und Durchsetzung eines Anspruchs gegen den Insolvenzverwalter eingesetzt werden soll, ist der Insolvenzverwalter nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2014 (IX ZB 16/13) nicht berechtigt, die Aufhebung dieses Beschlusses zu beantragen. Nach § 78 Abs. 1 InsO ist grds. auch der Insolvenzverwalter berechtigt, noch in der Gläubigerversammlung …weiterlesen
