Für das Kalenderjahr 2013 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Umsatzsteuer sowie zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG nach § 149 Abs. 2 AO bis spätestens zum 31.05.2014 bei den Finanzämtern abzugeben. Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, …weiterlesen
BGH: Keine 1,5 Geschäftsgebühr in Gebrauchs- und Geschmacksmustersachen
Dass die Regelgebühr für eine außergerichtliche Anwaltsvertretung grundsätzlich lediglich eine 1,3 Geschäftsgebühr und nicht eine 1,5 Geschäftsgebühr ist, ist durch die Rechtsprechung des BGH zwischenzeitlich gefestigt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Angelegenheit umfangreich oder schwierig war, was im Einzelfall vom abrechnenden Rechtsanwalt dargelegt werden muss. Trotzdem wird in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten von einigen Rechtsanwälten …weiterlesen
BFH: Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Auflage?
Der BFH hat sich im Urteil vom 20. 11. 2013 (II R 38/12) mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert des Wohnrechts, der …weiterlesen
Beweiskraft einer Quittung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab
Wer behauptet eine Schuld bereits beglichen zu haben, ist dafür beweisbelastet. In derartigen Fällen wird bei Rechtsstreitigkeiten oftmals eine „Quittung“ vorgelegt, in der der Gläubiger den Empfang des Geldes quittiert haben soll. Besondere Probleme tauchen regelmäßig dann auf, wenn im Erbrecht der Darlehensgeber bereits verstorben ist und eine der Parteien, die Echtheit der Quittung und die …weiterlesen
BGH: Keine Kostenstundung bei offensichtlicher Unerreichbarkeit der Restschuldbefreiung
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshof vom 16.01.2014 (IX ZB 64/12) kann eine Kostenstundung für das Insolvenzverfahren nur dann verweigert werden, wenn offensichtlich keine Restschuldbefreiung erlangt werden kann. Eine solche klare und eindeutige Beurteilung scheidet dann aus, wenn eine Verjährung der ausgenommenen Forderung ernsthaft in Betracht kommt.weiterlesen
