Abmahner beim Filesharing bemühen oft den sog. fliegenden Gerichtsstand, behaupten also jedes Gericht in Deutschland sei zur Entscheidung zuständig. Während bislang diese Auffassung, ähnlich wie bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, von Literatur und Rechtsprechung meist geteilt wurde, finden sich nunmehr immer mehr Gerichte, die bei derartigen Fällen eine Anwendung des fliegenden Gerichtsstands ablehnen. So hat das Amtsgericht Hamburg in …weiterlesen
BFH: Sog. 1%-Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Der Dienstwagen ist für viele Arbeitnehmer ein Statussymbol. Wirtschaftlich lohnen tut er sich allerdings nur dann, wenn er auch tatsächlich stark genutzt wird. Wird ein betriebliches Kfz auch zu privaten Zwecken genutzt, ist nämlich für jeden Kalendermonat der privaten Nutzung ein Betrag in Höhe von 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (zuzüglich …weiterlesen
Anwaltskanzlei GRAF-DETZER Rechtsanwälte weiter auf Wachstumskurs
Pünktlich zum Jahresbeginn haben wir unser Team um zwei weitere Mitarbeiter, Frau Rechtsanwältin Katja Radler-Frank sowie Herr Simon Straßl, erweitert. Frau Rechtsanwältin Radler-Frank ist gebürtige Wolfratshauserin und studierte Rechtswissenschaften an der LMU München. Sie wurde 2001 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie war zunächst als Justiziarin für einen großen Berufsverband im Arbeits- und Urheberrecht tätig und wechselte …weiterlesen
Stehenlassen des Gewinns durch Gewinnvortrag durch den Alleingesellschaftergeschäftsführer ist anfechtungsrechtlich als Gesellschafterdarlehen zu behandeln
Die Ausschüttung von Gewinnvorträgen an einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer entspricht wirtschaftlich einer Rechtshandlung mit der ein Gesellschafterdarlehen i.S.v. § 39 Abs.1 Nr. 5 InsO zurückgewährt wird. Die Ausschüttung ist so nach § 135 Abs.1 Nr.2 InsO anfechtbar. Dies entschied mit Urteil vom 15.10.2013 das OLG Koblenz (3 U 635/13).weiterlesen
Behauptung einer bestehenden Demenz genügt nicht, um von Amts wegen Aufklärungsmaßnahmen zur Feststellung der Testierunfähigkeit zu veranlassen
Demenz ist ein gesellschaftliches Problem, das immer stärker das Erbrecht beeinflussen wird. Nach statistischen Erhebungen ist bereits jeder zehnte Sechzigjährige dement; bei den über 90-jährigen soll es bereits jeder Dritte sein. Testiert also ein älterer Erblasser zum Nachteil seiner engsten Verwandten, dann meinen diese oft, das lag nur daran, dass der Erblasser dement und damit …weiterlesen
