Zufallserkenntnisse, die bei einer gegen einen anderen Beschuldigten durchgeführten Telefonüberwachung gewonnen worden sind, dürfen in einem Besteuerungsverfahren gegen den Betroffenen (hier: Inanspruchnahme als Haftender wegen Begehung oder Beteiligung an einer Straftat) nicht verwendet werden (Verwertungsverbot), wenn die dem Betroffenen im Haftungsbescheid zur Last gelegte Straftat strafprozessrechtlich die Anordnung einer Telefonüberwachung nicht gerechtfertigt hätte. Dies hat …weiterlesen
Nachträgliche Anmeldung des Rechtsgrunds der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist zulässig
Für die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle bestimmt § 174 Abs.2 InsO, dass der Gläubiger auch die Tatsachen angibt, aus denen sich nach seiner Einschätzung die rechtliche Qualifikation aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ergibt. Nach der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 17.01.2008 (IX ZR 220/06), ist aber auch die nachträgliche Anmeldung des Rechtsgrunds zulässig.weiterlesen
Haftung des Arbeitgebers für Wettbewerbsverstöße eines Mitarbeiters auf dessen privater Facebook-Seite
Manche Mitarbeiter sind hoch motiviert, so motiviert, dass sie sogar auf ihrer privaten Facebook-Seite für ihren Arbeitgeber Werbung machen. Werden dabei allerdings Rechtsvorschriften verletzt, dann kann dafür auch der Arbeitgeber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies hat das Landgericht Freiburg mit Urteil vom 04.11.2013 – (12 O 83/13) entschieden und ein Autohaus zur Unterlassung …weiterlesen
BGH segnet sog. Erwerbermodell bei Aufteilung in Wohnungaseigentum ab
Zum Schutz der Mieter regelt § 577 Abs. 1 BGB, dass bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum dem Mieter ein Vorkaufsrecht zusteht. Diese Vorschrift greift aber, wie der BGH nunmehr in seinem Urteil vom 22.11.2013 (V ZR 96/12) letztinstanzlich entschieden hat, dann nicht ein, wenn zunächst das Grundstück ungeteilt mit dem darauf befindlichen Mehrfamilienhaus veräußert …weiterlesen
Erbe kann Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer des Erblassers beanspruchen
Der Erbe tritt im Wege der sog. Universalsukzession an die Stelle des Erblassers, übernimmt also sämtliche Aktiva und Passiva des Verstorbenen. Deshalb kann dem Erben auch eine Menge Ungemach drohen, wenn der Erblasser zwar grundsätzlich vermögend war, trotzdem aber Steuerschulden vorhanden sind. Er haftet nämlich nicht nur für nicht abgeführte Einkommensteuern, sondern auch für Kirchensteuern.weiterlesen
