Erklärt der lediglich mit der Erstellung einer Steuer- (oder Handels-)bilanz betraute Steuerberater, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege, haftet er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.06.2013 (IX ZR 204/12) der Gesellschaft wegen der Folgen der dadurch bedingten verspäteten Insolvenzantragstellung. Der daraus resultierende Schadensersatzanspruch soll sich nach der Differenzhypothese berechnen, auch soll wegen der sogenannten …weiterlesen
Leistungen von Berufsbetreuern sind umsatzsteuerfrei
Gerichtlich bestellte Berufsbetreuer unterliegen mit ihren Leistungen nicht der Umsatzsteuer. Dies hat der BFH entschieden (Urteil vom 25.04.2013 – V R 7/11). Die Klägerin war vom Vormundschaftsgericht zur Betreuerin bestellt worden. Nach nationalem Recht unterliegen die von sog. Berufsbetreuern erbrachten Leistungen der Umsatzsteuer. Die Klägerin hatte dagegen geltend gemacht, ihre Leistungen seien nach dem vorrangig zu …weiterlesen
Arbeitsverhältnis mit überlassenem Arbeitnehmer trotz Überlassungsvereinbarung
Leiharbeitnehmer werden oft eingesetzt, weil der Entleiher es aufgrund der Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes scheut neue Mitarbeiter einzustellen. Aber auch wer stattdessen Leiharbeitnehmer beschäftigt ist nicht immer auf der sicheren Seite. Jedenfalls dann nicht, wenn die Verleiherfirma nicht über die zur Arbeitnehmerüberlassung notwendige Erlaubnis verfügt. Dann kommt nämlich ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher zu Stande. Dies hat …weiterlesen
Solidaritätszuschlag im August erneut vor Gericht
Das Niedersächsische Finanzgericht wird sich voraussichtlich Ende August 2013 erneut mit dem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterverfahren zum Solidaritätszuschlag befassen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass das Finanzgericht – wie bereits im Jahr 2009 – wieder das Bundesverfassungsgericht einschaltet. Die Karlsruher Richter beurteilten die Vorlage im Jahr 2010 als unzulässig. Inhaltlich hatte sich das …weiterlesen
Versagung der Restschuldbefreiung wg. Nichtangabe des Wohnsitzwechsels
In der Wohlverhaltensperiode trifft den Schuldner die Obliegenheit, jeden Wohnsitzwechsel dem Insolvenzgericht unverzüglich, das heißt etwa binnen zwei Wochen anzuzeigen (§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO). Die monatelange Nichtanzeige einer Wohnsitzverlegung rechtfertigt die Versagung der Restschuldbefreiung, dies entschied bereits der BGH in einem Beschluss vom 11. Februar 2010 (IX ZA 46/09).weiterlesen
