Findige Bewerber versuchen immer wieder damit Kasse zu machen, dass sie nach abgelehnter Bewerbung einen Verstoß gegen das AGG geltend machen und Entschädigung verlangen. Passivlegitimiert für einen solchen Anspruch, also richtiger Anspruchsgegner, ist allerdings nur ein potentieller Arbeitgeber, nicht jedoch ein Personalvermittler. Dies hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 23.01.2014 – 8 AZR 118/13 ) letztinstanzlich …weiterlesen
BGH: Keine Behinderung durch bloße Registrierung einer sog. „Tippfehlerdomain“
Die konkrete Benutzung einer Domain, die bewusst in der fehlerhaften Schreibweise eines bereits registrierten Domainnamens angemeldet ist, verstößt grds. gegen § 4 Nr. 10 UWG. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der Seite befindet, die …weiterlesen
Keine Entschädigung für sog. AGG-Hopping
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Als vor einigen Jahren das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt wurde, wollte der Gesetzgeber damit erreichen, dass niemand bei der Arbeitssuche beispielsweise wegen seines Geschlechts, seines Alters, seiner Herkunft etc. diskriminiert wird. Verstöße sind mit Entschädigungszahlungen und Schadenersatz durch den Arbeitgeber sanktioniert. Findige Geschäftemacher haben aber sehr schnell gemerkt, dass sich …weiterlesen
Automatischer Einbehalt der Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Bislang müssen Steuerpflichtige aktiv werden und ihre Bank, Versicherung oder z. B. Fondsgesellschaft über ihre Kirchenzugehörigkeit informieren, damit diese neben der abgeltenden Einkommensteuer auch die Kirchensteuer quasi „von der Quelle aus“ an den Fiskus überweisen kann. Die meisten Institute halten seit Einführung der Abgeltungsteuer ein entsprechendes Formular bereit. Viele Steuerpflichtige unterlassen die Mitteilung dennoch, was …weiterlesen
BGH: Kondiktion einer vom Schuldner trotz Zustimmungsvorbehalt veranlassten Überweisung
Bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird regelmäßig ein Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs.2 Nr.2 InsO angeordnet (sog. schwacher vorläufiger Verwalter). Verfügungen des Schuldners sollen dann nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sein. Nach der Entscheidung des BGH vom 21.11.2013 (IX ZR 52/13) soll der Zustimmungsvorbehalt den Schuldner jedoch …weiterlesen


