Wer arbeitsunfähig krank ist, hat durch sein eigenes Verhalten dafür Sorge zu tragen, dass er die Phase der Arbeitsunfähigkeit möglichst zügig überwindet. Dies heißt aber nicht zwingend, dass der arbeitsunfähige Arbeitnehmer auch das Bett hüten muss. Es kommt vielmehr im Einzelfall auf die Art der Erkrankung und darauf an, ob die Tätigkeit genesungsfeindlich ist.weiterlesen
Landgericht München I: Kein Rechtsmissbrauch bei zeitlich aufeinanderfolgenden Abmahnungen
Wer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhält, weil er gegen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher verstoßen hat, versucht sich (meist vergeblich) mit dem Einwand zu verteidigen, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich gewesen sei, weil in Wahrheit ein Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund gestanden habe. Eine solche Argumentation erfolgt insbesondere oft dann (zu Unrecht), wenn ein Unternehmen immer wieder erneut nacheinander …weiterlesen
Insolvenz des Arbeitgebers kann Anspruch auf Elterngeld verringern
Wer Anspruch auf Elterngeld hat, bekommt 67 % des in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten Nettoeinkommens bis zu einem Höchstbetrag von monatlich EUR 1.800,00. Wurde in diesem Zeitraum jedoch Lohn wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht ausgezahlt, und erhielt das Elternteil stattdessen Insolvenzgeld, so soll dies nicht als Bemessungsgrundlage …weiterlesen
Schriftsätze, die fristwahrend per Telefax übermittelt werden, müssen vollständig um 24 Uhr bei Gericht übermittelt sein
Auch, wenn zwischen 24:00 Uhr und 0:00 Uhr nur 1 Sekunde liegt, so kann dies in Rechtsangelegenheiten von entscheidender Bedeutung sein. Da Rechtsanwälte oft unter Zeitdruck arbeiten, werden Schriftsätze manchmal erst kurz vor Fristablauf fertig gestellt und dann zur Fristwahrung vorab per Telefax an das Gericht übermittelt. Wer hier allerdings zu lange zuwartet und die …weiterlesen
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Mit seinem Urteil 7 K 3506/12 F hat das FG Düsseldorf entschieden, dass Schuldzinsen die nach dem Wegfall der Vermietungsabsicht anfallen, nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Im Streitfall veräußerte die Klägerin im Jahr 2009 vermietete Immobilien und begehrte, die für die vorzeitige Ablösung des Finanzierungsdarlehens im …weiterlesen
