Nach dem Wortlaut des § 35a Abs. 3 EStG sind Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Im bestehenden Haushalt des Steuerpflichtigen können jährlich 20 % (= maximal 1.200 Euro im Jahr) von höchstens 6.000 Euro Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die Finanzbehörden interpretieren diese Regelung bislang so, dass nur Erhaltungsmaßnahmen und …weiterlesen
Klage des Schuldners bei falscher Berechnung pfändbarer Beträge in der Vergangenheit
Auch während des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen ist der Arbeitnehmer berechtigt, den Anspruch auf das unpfändbare Einkommen zu erheben und gerichtlich durchzusetzen. Er selbst kann gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung vorenthaltenen Arbeitseinkommens klagen, wenn dieser die Unterhaltspflichten des Schuldners nicht ordnungsgemäß beachtete, dies entschied das LAG Düsseldorf mit Urteil vom 26.0 1.2012 (11 Sa 1004/11).weiterlesen
Scheiden tut (manchmal besonders) weh
Scheiden tut bekanntlich weh. Manchmal besonders, wenn man sich zwar längst von seinem Ehepartner getrennt hat, aber die Scheidung nicht rechtlich vollzogen worden ist. Diese Erfahrung musste nunmehr auch ein „Glückspilz“ machen, der zwar seit mehreren Jahren von seiner Ehefrau getrennt lebte, aber die Scheidung erst eingereicht hatte, nachdem er – gemeinsam mit seiner neuen …weiterlesen
BAG: Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Arbeitnehmers nach Betriebsübergang
Bei einem sog. Betriebsübergang haben Arbeitnehmer bekanntlich ein Widerspruchsrecht, können also dadurch verhindern, dass ihr Arbeitsverhältnis auf den Übernehmer übergeht. Dass dieses Widerspruchsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch verwirkt werden kann, zeigt ein Fall, den das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17.10.2013 (Az.: 8 AZR 974/12) letztinstanzlich zu entscheiden hatte.weiterlesen
BAG: Keine diskriminierende Kündigung wegen des Geschlechts bei noch nicht offenbarter Schwangerschaft
Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind tun gut daran, dies möglichst rasch ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Kündigt dieser nämlich, ohne dass er von der Schwangerschaft wusste, so stellt dies keine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, wie das Bundesarbeitsgericht nunmehr in einem Urteil vom 17.10.2013 (Az.: 8 AZR 742/12) festgestellt hat.weiterlesen


