Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind ab 2011 begrenzt und für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei. Das hat der BFH mit Urteil vom 17.10.2012 (VIII R 57/09)entschieden.weiterlesen
Lange Nacht des Menschenrechts-Films
Am 15. Januar 2013 werden in Berlin die Preisträgerfilme des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises 2012 gezeigt. Mit dabei sind auch die Filmemacherinnen und Filmemacher. Weitere Lange Nächte finden in Hamburg (23.01.), München (29.01.) und Frankfurt am Main (31.01.) statt. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen: http://menschenrechts-filmpreis.de weiterlesen
„Düsseldorfer Tabelle“ 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
Zum 01.01.2013 ist die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert worden. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2013. Ferner …weiterlesen
BAG: Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis
Endet das Arbeitsverhältnis, dann entsteht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oftmals Streit über die Formulierung des Arbeitszeugnisses. Gesetzlich geregelt ist dabei, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer durchschnittlichen Leistungsbeurteilung hat. Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Beurteilung, so muss er dies im Falle eines Rechtsstreits beweisen. Möchte dagegen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer …weiterlesen
Neue Sachbezugswerte ab 2013
Die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Bundesrats-Drucksache 673/12) sieht u. a. eine Anhebung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte vor. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2013 insgesamt 224 € (bis 2012: 219 €) monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt: Frühstück: 48 € Mittag-/Abendessen (jeweils): 88 € monatlich. Für unentgeltliche oder verbilligte …weiterlesen


