Gewerbetreibende erhalten derzeit verstärkt ein Telefax einer Firma, die sich selbst „Datenschutzauskunft-Zentrale“ nennt. Optisch aufgemacht als amtliches Schreiben sollen nun Angaben zum Betrieb gemacht werden und zwar “… um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen.”
Dadurch soll offensichtlich der Eindruck erweckt werden, dass der Empfänger die Angaben machen muss. Vervollständigt wird das Schreiben dadurch, dass eine dringliche Frist bis zum 09.10.2018 gesetzt wird und eine zentrale Faxstelle für die gebührenfreie Rückantwort angegeben wird.
Abofalle Datenschutzauskunft-Zentrale
Doch Vorsicht, denn wer das Formular ausfüllt und zurückschickt, der tappt in eine Abofalle. Im Kleinedruckten steht nämlich, dass Kosten in Höhe von 498 € zuzüglich Mehrwertsteuer jährlich anfallen und ein Vertrag mit mindestens 3-jähriger Laufzeit abgeschlossen wird. Wer also hier unvorsichtig ist, der wird alsbald eine Rechnung erhalten und wenn diese nicht bezahlt wird, beginnt ganz erheblicher Mahnterror…
Gleiches Schema wie bei Gewerbeauskunft-Zentrale
Das Schema ist übrigens nicht neu. Mit einem nahezu identisch aufgemachten Schreiben hat vormals eine Firma namens „Gewerbeauskunft-Zentrale “ von sich reden gemacht und jahrelang Gewerbetreibende und Freiberufler in eine Abofalle gelockt. So gewonnenen Kunden, die nicht zahlen wollten, wurden mit einem regelrechten Inkassoterror zur Zahlung gedrängt. Dabei wurden auch vermeintliche Urteile vorgelegt, bei denen Gerichte Zahlungsansprüche bejaht hatten, um den geprellten die Aussichtslosigkeit ihre Situation vor Augen zu führen. Verschwiegen wurde allerdings, dass das OLG Düsseldorf (I-20 U 100/11) rechtskräftig diese Geschäftspraxis für unzulässig erklärt hat.
Soweit ersichtlich, sind die Betreiber strafrechtlich ungeschoren davongekommen, denn obwohl die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anklage gegen elf Männer und Frauen erhoben und ihnen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug oder Beihilfe dazu mit einer angeblichen Schadenshöhe von 20 Millionen € vorgeworfen hatte, hatte das Landgericht Düsseldorf die Anklage nicht zur Verhandlung zugelassen.
Ob die Betreiber der Datenschutzauskunft-Zentrale mit den Betreibern der Gewerbeauskunft-Zentrale identisch sind, lässt sich derzeit noch nicht mit Sicherheit sagen, denn auch wenn sich die Schreiben von der optischen Aufmachung her sehr stark ähneln, was für eine Identität spricht, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einfach andere Abzocker das lukrative Geschäftsmodell kopieren. Als Anschrift wird übrigens eine zentrale Postverteilerstelle, Lehnertstraße 11, 16515 Oranienburg genannt. Wer also ein solches Telefax erhalten hat, der könnte auch zum Gegenschlag ausholen und den Versender auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Allerdings ist das Risiko auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben, nicht unerheblich, denn wer letztlich dahinter steckt, also Anspruchsgegner ist, lässt sich daraus nicht entnehmen und es würde nicht überraschen, wenn es sich dabei lediglich um eine Briefkastenadresse handelt.
Das können Sie machen
Am einfachsten ist das Schreiben zu ignorieren. Wenn Sie Spaß daran haben, dann können Sie es auch an die nächste Polizeidienststelle weiterleiten und Strafanzeige erstatten.
Wenn Sie allerdings bereits in die Falle getappt sind, dann lassen Sie sich nicht mit noch so ausgefeilten Mahnungen zu einer Zahlung hinreißen, sondern bleiben Sie hart. Am besten ist, Sie lassen sich von einem kompetenten Anwalt vertreten, der mit einem Schreiben klarstellt, dass Sie nicht bezahlen werden und damit signalisiert, dass Sie sich zur Wehr setzen. es ist nämlich regelmäßig schon kein Vertrag zustande gekommen, der einen Zahlungsanspruch rechtfertigen kann. Vorsorglich sollte aber ein etwaiger Vertragsschluss auch angefochten werden. Gleichzeitig sollte spätestens dann Strafanzeige erstattet werden, wenn Ihnen mit Inkasso und Gerichtsverfahren gedroht wird. Auch hier basiert das Geschäftsmodell auf dem gleichen Prinzip, nämlich dass die Ängstlichen und Schwachen abkassiert werden, während die Wehrhaften mit einem blauen Auge davonkommen.