Im Zivilrecht gilt der Grundsatz „Geld hat man zu haben“. Dies bedeutet, dass jeder Schuldner für seine Zahlungsfähigkeit selbst verantwortlich ist. Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 04.02.2015 (VIII ZR 175/14) bestätigt, dass dieser Grundsatz auch ausnahmslos dann gilt, wenn ein Mietverhältnis wegen Zahlungsrückstand des Mieters gekündigt wird, obwohl der Mieter alles in …weiterlesen
Archiv für Februar 2015
BAG: Urlaubanspruch bei Wechsel in Teilzeitjob darf nicht verhältnismäßig gekürzt werden
Das BAG hat mit Urteil vom 10.02.2015 (9 AZR 53/14 (F) seine bisherige Rechtsprechung zur verhältnismäßigen Kürzung des Urlaubsanspruchs beim Wechsel in einen Teilzeitjob aufgegeben und nunmehr im Einklang mit der vorangegangenen Rechtsprechung des EuGH (Beschluss vom 13.6.2013 – C-415/12) entschieden, dass eine solche Kürzung wegen Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter unzulässig ist.weiterlesen
LG München I: Unzureichender Vortrag im Rahmen der sekundären Darlegungslast bei sog. Filesharing
An dieser Stelle haben wir zuletzt des Öfteren davon berichtet, dass landauf und landab bei sog. Filesharingfällen Urteile gegen die Abmahner ergehen, wenn der Abgemahnte sich richtig verteidigt. Dass es offensichtlich immer noch Anwälte gibt, die in derartigen Verfahren nicht richtig vortragen und deshalb der Abgemahnte unterliegt, verdeutlicht ein Urteil des Landgerichts München I vom …weiterlesen
BGH lockert weiter die Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs
Gute Nachrichten für alle Vermieter. Mit Urteil vom 04.02.2015 (VIII ZR 154/14) hat der BGH in einem Grundsatzurteil weiter die Kündigungsmöglichkeit von Wohnraum wegen Eigenbedarf seitens des Vermieters gelockert. Der BGH hat dabei zugunsten eines Vermieters, der wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte, entschieden, dass kein Rechtsmissbrauch vorliege, wenn das künftige Entstehen des Eigenbedarfs für den Vermieter zwar …weiterlesen
Erfüllungsort der Nacherfüllung ist grundsätzlich der Geschäftssitz des Verkäufers
Stellt sich nachträglich heraus, dass eine Kaufsache mangelhaft ist, ist oft die Enttäuschung beim Käufer. Manchmal so, dass das Rechtsverständnis bei der Durchsetzung von Mängelrechten derart getrübt wird, dass der Käufer vom Verkäufer etwas verlangt, wozu dieser nicht verpflichtet ist. Wer hier vorschnell auf seiner vermeintlich sicheren Rechtsposition beharrt, kann eine unliebsame Überraschung erleben, weil …weiterlesen