Während strittig ist, ob ein Onlinehändler im Rahmen einer Widerrufsbelehrung überhaupt eine Telefonnummer angeben muss, steht jedenfalls fest, dass er keine Nummer angeben darf, bei dem erhöhte Telefonkosten anfallen. Deshalb ist die Angabe einer 0180-Nummer wettbewerbswidrig (OLG-Hamburg, Urteil vom 3. Mai 2019, 5 U 48/15).weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt für T & D Versand GbR fehlenden OS-Link ab
Am 07.06.2019 hatten wir an dieser Stelle davon berichtet, dass die Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS für die T & D Versand GbR, vertreten durch die Gesellschafter Thorsten Hastreiter und Denis Rau, Kaufbeuren, eine angebliche veraltete Widerrufsbelehrung abgemahnt haben. Heute ist uns eine Abmahnung der gleichen Akteure zugegangen, in der ein fehlender OS-Link zum Gegenstand einer kostenpflichtigen Abmahnung …weiterlesen
Ersatznacherbe muss einer Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen Vorerben und Nacherben nicht zustimmen
Ist in einem Testament Vorerbschaft und Nacherbschaft angeordnet, dann darf ein nicht befreiter Vorerbe grundsätzlich nicht über Immobilien, die von der Vorerbschaft umfasst sind, verfügen. Um dies abzusichern wird regelmäßig zugunsten des Nacherben im Grundbuch ein Nacherbenvermerk eingetragen. Gleichwohl steht es grundsätzlich den Nacherben frei, mit dem Vorerben eine Vereinbarung zu treffen, wonach beispielsweise eine …weiterlesen
Geschäftsführer einer GmbH haftet gegenüber Dritten nicht nach Griff in die Kasse
Gläubiger einer GmbH haben grundsätzlich nur Ansprüche gegen die Gesellschaft, nicht aber gegen deren Geschäftsführer. Dies gilt selbst dann, wenn ein „Griff in die Kasse“ des Geschäftsführers zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft geführt hat. Schadensersatzansprüche stehen nur der Gesellschaft, nicht aber deren Gläubigern zu (BGH, Urteil vom 07.05.2019, VI ZR 512/17).weiterlesen
Vorsicht bei der Rückführung von Gesellschafterdarlehen – im Insolvenzfall droht Anfechtung
Der BGH hat in seinem Urteil vom 02.05.2019 (IX ZR 67/18) die Anfechtbarkeit der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens bejaht, obwohl anschließend der zunächst an den Gesellschafter abgeflossene Betrag von einem Dritten, nämlich der Muttergesellschaft, wieder an die insolvente Tochtergesellschaft zurückgezahlt worden ist, also (bei laienhafter Betrachtung) rechnerisch Gläubiger nicht benachteiligt worden sind.weiterlesen
