Während es in letzter Zeit etwas ruhiger um die Deutsche Umwelthilfe, die ja durch ihre Klagen gegen Kommunen wegen der Verhängung von Dieselfahrverboten große mediale Aufmerksamkeit erlangt hat, geworden war, scheint sie sich nun wieder einem altbewährten, lukrativen Geschäftsmodell zuzuwenden, nämlich der Abmahnung von fehlerhaften Immobilienanzeigen. Diesmal hat es in einer uns aktuell vorliegenden Abmahnung …weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt für T & D Versand GbR angeblich veraltete Widerrufsbelehrung ab
Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Nachdem wir erst am 29.05.2019 davon berichtet haben, dass die Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS eine veraltete Widerrufsbelehrung abgemahnt hat, liegt uns bereits die nächste Abmahnung von FAREDS auf dem Schreibtisch. Auch diesmal ist Gegenstand der Abmahnung eine Widerrufsbelehrung. Auftraggeber ist nun aber die T & D Versand GbR, vertreten durch die …weiterlesen
Muss in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer angegeben werden?
Während vormals die Angabe einer Telefonnummer im Rahmen der Widerrufsbelehrung als wettbewerbswidriger Rechtsverstoß abgemahnt werden konnte, hat sich durch die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung und die damit verbundenen Hinweise die Situation genau umgedreht, sodass demjenigen, der die Telefonnummer nicht angegeben hat, die Abmahnung durch einen Massenabmahner und die damit verbundenen Kanzleistrukturen gedroht hat.weiterlesen
Eigenbedarfskündigung zugunsten der Tochter der Lebensgefährtin unwirksam
Wenn es darum geht Wohnraum freizumachen, so ist die Eigenbedarfskündigung ein Dauerbrenner. Dass aber nicht alles, was Vermieter sich ausdenken, zu Eigenbedarf führt, verdeutlicht ein Urteil des AG Siegburg vom 17.10.2018 (105 C 97/18). Das Gericht hat eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters, die dieser zugunsten der Tochter seiner Lebensgefährtin ausgesprochen hatte, für unwirksam erklärt hat.weiterlesen
Zum Streitwert bei einer Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten
Werden Pflichtteilsansprüche geltend gemacht, dann erfolgt dies regelmäßig mit einer sog. Stufenklage. Dies deshalb, weil der Pflichtberechtigte – im Gegensatz zum Erben – oft gar nicht in der Lage ist die Höhe seines Pflichtteilsanspruchs zahlenmäßig zu beziffern. Auf erster Stufe wird meistens Auskunft, auf der zweiten Stufe dann manchmal Wertermittlung oder oft die Abgabe einer …weiterlesen
